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#1 | |
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Master
![]() Registriert seit: 17.03.2008
Alter: 75
Beiträge: 748
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Damit der Lieferant den Paketdienst dran kriegen kann, wenn er die Lieferung verschlampt oder verschwinden läßt, was auch vorkommt, leider.
Eine solche Erklärung hat vor Gericht Gültigtkeit, sollte es zu Schadenersatzprozess kommen; sie ist natürlich auch für denjenigen bindend, die sie abgibt. Zitat:
MfG, Thiersee |
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#2 | |
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Elite
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Zitat:
der kunde muß also gar nichts tun, die erklärung macht er ausschließlich um die kulanzlösung zu beschleunigen. und wenn dhl oder dpd oder paketdienst bumsti seine lieferung nicht nachweisen kann, hat er im prozess das nachsehen, aber nie der kunde. erkennst du den feinen unterschied? |
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#3 | |||
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Master
![]() Registriert seit: 17.03.2008
Alter: 75
Beiträge: 748
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Übrigens, eine Kulanzlösung ist es nicht (Kulanz kann der Lieferant geben oder auch nicht), es ist viel mehr eine Nichterfüllung eines Vertrages. MfG, Thiersee |
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