sieh mal. ich habe ein firmenfahrzeug, welches mir auch für private zwecke zur verfügung steht.
gemäß den gesetzlichen vorschriften wird auf meinem gehaltszettel ein sachbezug ausgewiesen. das firmenfahrzeug stellt rechtlich eine leistung des unternehmens dar, welches mir einen geldwerten vorteil bringt, weil ich kein eigenes mehr brauche (abgesehen von zweit-, dritt- und viertwagen und dem cabrio fürs wochenende).
dieser geldwerte vorteil ist steuerlich zu vergüten, das bedeutet, die lohnsteuerbemessungsgrundlage wird erhöht, ich zahle mehr steuer.
wenn das so einfach wäre, würde jedes unternehmen seinen mitarbeitern was durchgehen lassen. am besten noch buchhaltungstechnisch aktiviert, damit wird deren gewinn reduziert und die unternehmenssteuern gesenkt. aber das führt ins endlose.
was ich sagen will, aus meiner rechtlichen beurteilung ist es ein sachbezug. wie aber schon erwähnt gibt es vielleicht auch was anderes.
und ob es ein sachbezug ist oder nicht, geht ja letztlich an der frage, ob es diese ermäßigung gibt, völlig vorbei.
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