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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
Gesperrt
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![]() Hallo,
kann mir jemand Auskunft erteilen, ob ich als Kunde einen Anspruch auf kostenfreie Einsendung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung habe ? Oder muss ich die Kosten für die Einsendung selbst tragen ? Die Ware wurde übers Internet bestellt. Danke, |
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#2 | |
Ex-Abonnent
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![]() Im Gewährleistungsfall dürfen dir selbst keine Kosten entstehen. Du hast zwar nicht direkt das recht, die Ware unfrei zu schicken, aber das Porto müsste dir dann rückerstattet werden.
Zitat:
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_kschg01.htm
____________________________________
http://www.gehtnet-gibtsnet.at Die Benutzung von WLan-Verbindungen fördert Pickel und führt zur Erblindung Starkstrom kann Schäden am PC verursachen Life is too short - don't be a dick! Geändert von JetStreamer (30.04.2010 um 13:09 Uhr). |
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#3 | |
User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
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![]() Zitat:
Unfreie Sendung geht nur nach Absprache mit dem gewährleistenden Unternehmen - und selbst da (aus organisatorischen Gründen) selten. |
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#4 |
Inventur
![]() Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700
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![]() im fernabsatz gilt folgendes:
als kunde können dir die unmittelbaren kosten der rücksendung auferlegt werden, wenn das vorher vereinbart wurde. oft ist in den ABG eine entsprechende klausel zu finden. § 5g Abs 2 KSchG: "An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben." |
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#5 |
Gesperrt
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![]() Hmm, das steht in den Agbs, und die habe ich natürlich beim Kauf akzeptiert.
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#6 |
User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
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![]() Das ist aber ziemlich egal, denn dieser Passus ist ausschließlich für die Rücksendung im Rahmen eines Rücktritts nach Fernabsatz gültig. Im Rahmen der Gewährleistung dürfen dir keinerlei Kosten entstehen. Und da gibt es - rechtlich gesehen - auch keine einseitige Verkürzung deiner Rechte.
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#7 |
Gesperrt
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![]() Ok, alles klar.
Danke. Man könnte die betreffenden AGBs natürlich auch als rechtswidrig ansehen, aber das ist jetzt schwer festzumachen. Es steht nur drin, daß man die Waren frei einsenden muss, ansonsten werden sie nicht angenommen. Das schließt eine Refundierung der Versandskosten noch nicht aus. Mir wurde aber eine für meine Einschätzung inakzeptable Auskunft erteilt, daß bei unfreier RMA-Abwicklung die Preise höher wären, etc... Ich kann aber aus naheliegenden Gründen jetzt keine exakten Details nennen, denn ich will niemand unnötig Probleme machen. Und ich selbst kann auch keine unnötigen Probleme gebrauchen. Ihr habt mir aber sehr geholfen, das reicht mir schon so. Ist auch keine große Sache, ich wollte es nur aus Prinzip verstehen, denn es könnte sich ja auch mal um größere Beträge handeln. Danke nochmal ![]() |
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#8 | ||
User
Registriert seit: 28.01.2008
Ort: Wien
Beiträge: 10.769
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![]() Zitat:
Zitat:
Wir haben eben dann bei gerechtfertigten Ansprüchen (Gewährleistungsfällen) die Versandkosten refundiert. Du sagst es: inakzeptabel. |
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