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-   -   Habe ich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung Anspruch auf unfreie Einsendung ? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=239057)

The_Lord_of_Midnight 30.04.2010 12:58

Habe ich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung Anspruch auf unfreie Einsendung ?
 
Hallo,
kann mir jemand Auskunft erteilen, ob ich als Kunde einen Anspruch auf kostenfreie Einsendung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung habe ?
Oder muss ich die Kosten für die Einsendung selbst tragen ?
Die Ware wurde übers Internet bestellt.
Danke,

JetStreamer 30.04.2010 13:05

Im Gewährleistungsfall dürfen dir selbst keine Kosten entstehen. Du hast zwar nicht direkt das recht, die Ware unfrei zu schicken, aber das Porto müsste dir dann rückerstattet werden.

Zitat:

§ 8. (1) Ist der Unternehmer zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet (§ 932 ABGB), so hat er diese Pflicht zu erfüllen
1.an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist; hat der Unternehmer die Sache vertragsgemäß nach einem im Inland gelegenen Ort befördert oder versendet, so tritt dieser Ort an die Stelle des Übergabsortes; oder wenn es der Verbraucher verlangt
2.an dem Ort, an dem sich die Sache gewöhnlich befindet, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für den Unternehmer nicht überraschend sein mußte und sofern nach der Art der Sache deren Beförderung zum Unternehmer für den Verbraucher untunlich ist, besonders weil die Sache sperrig, gewichtig oder durch Einbau unbeweglich geworden ist.

(2) Der Unternehmer kann verlangen, dass ihm der Verbraucher, wenn es für diesen tunlich ist, die Sache übersendet. Der Unternehmer hat jedoch die Gefahr der Übersendung zu tragen.

(3) Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat der Unternehmer zu tragen.
§8 KSG
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_kschg01.htm

Weini 30.04.2010 13:14

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2413578)
Hallo,
kann mir jemand Auskunft erteilen, ob ich als Kunde einen Anspruch auf kostenfreie Einsendung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung habe

Du hast das Recht, die Kosten deiner Einsendung erstattet zu bekommen. Du musst sie nur vorher auslegen (und einen Beleg für die Buchhaltung des Empfängers beilegen).

Unfreie Sendung geht nur nach Absprache mit dem gewährleistenden Unternehmen - und selbst da (aus organisatorischen Gründen) selten.

Woodz 03.05.2010 13:32

im fernabsatz gilt folgendes:
als kunde können dir die unmittelbaren kosten der rücksendung auferlegt werden, wenn das vorher vereinbart wurde. oft ist in den ABG eine entsprechende klausel zu finden.
§ 5g Abs 2 KSchG:
"An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben."

The_Lord_of_Midnight 03.05.2010 15:28

Hmm, das steht in den Agbs, und die habe ich natürlich beim Kauf akzeptiert.

Weini 03.05.2010 15:54

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2413915)
Hmm, das steht in den Agbs, und die habe ich natürlich beim Kauf akzeptiert.

Das ist aber ziemlich egal, denn dieser Passus ist ausschließlich für die Rücksendung im Rahmen eines Rücktritts nach Fernabsatz gültig. Im Rahmen der Gewährleistung dürfen dir keinerlei Kosten entstehen. Und da gibt es - rechtlich gesehen - auch keine einseitige Verkürzung deiner Rechte.

The_Lord_of_Midnight 04.05.2010 00:37

Ok, alles klar.
Danke.
Man könnte die betreffenden AGBs natürlich auch als rechtswidrig ansehen, aber das ist jetzt schwer festzumachen.
Es steht nur drin, daß man die Waren frei einsenden muss, ansonsten werden sie nicht angenommen.
Das schließt eine Refundierung der Versandskosten noch nicht aus.
Mir wurde aber eine für meine Einschätzung inakzeptable Auskunft erteilt, daß bei unfreier RMA-Abwicklung die Preise höher wären, etc...

Ich kann aber aus naheliegenden Gründen jetzt keine exakten Details nennen, denn ich will niemand unnötig Probleme machen.
Und ich selbst kann auch keine unnötigen Probleme gebrauchen.

Ihr habt mir aber sehr geholfen, das reicht mir schon so.
Ist auch keine große Sache, ich wollte es nur aus Prinzip verstehen, denn es könnte sich ja auch mal um größere Beträge handeln.

Danke nochmal :)

Weini 04.05.2010 10:17

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2414001)
Man könnte die betreffenden AGBs natürlich auch als rechtswidrig ansehen, aber das ist jetzt schwer festzumachen.

Solange sich der Passus auf Fernabsatz bezieht, ist er rechtens, ansonsten ungültig. Ein großes Problem ist, dass viele Händler selbst keine Ahnung haben, wie das Gesetz aussieht und wie es umzusetzen ist. Die glauben oft auch nur, was in den Foren zu lesen ist - wiewohl diese Gesetz esteile sehr klar, lesbar unmd verständlich sind.

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2414001)
Es steht nur drin, daß man die Waren frei einsenden muss, ansonsten werden sie nicht angenommen.
Das schließt eine Refundierung der Versandskosten noch nicht aus.

Der Grund z.B. bei CWsoft für die Verweigerung unfreier Sendungen war ganz simpel: Zu der Zeit, als der Postbote täglich eintraf, war nur die Putzfrau anwesend. Und der waren und auch die Unterscheidung von z.B. ungerechtfertigten Nachnahmen sowie Zahlungen aus der Kasse nicht möglich.

Wir haben eben dann bei gerechtfertigten Ansprüchen (Gewährleistungsfällen) die Versandkosten refundiert.

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2414001)
Mir wurde aber eine für meine Einschätzung inakzeptable Auskunft erteilt, daß bei unfreier RMA-Abwicklung die Preise höher wären, etc...

Du sagst es: inakzeptabel.


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