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Habe ich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung Anspruch auf unfreie Einsendung ?
Hallo,
kann mir jemand Auskunft erteilen, ob ich als Kunde einen Anspruch auf kostenfreie Einsendung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung habe ? Oder muss ich die Kosten für die Einsendung selbst tragen ? Die Ware wurde übers Internet bestellt. Danke, |
Im Gewährleistungsfall dürfen dir selbst keine Kosten entstehen. Du hast zwar nicht direkt das recht, die Ware unfrei zu schicken, aber das Porto müsste dir dann rückerstattet werden.
Zitat:
http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_kschg01.htm |
Zitat:
Unfreie Sendung geht nur nach Absprache mit dem gewährleistenden Unternehmen - und selbst da (aus organisatorischen Gründen) selten. |
im fernabsatz gilt folgendes:
als kunde können dir die unmittelbaren kosten der rücksendung auferlegt werden, wenn das vorher vereinbart wurde. oft ist in den ABG eine entsprechende klausel zu finden. § 5g Abs 2 KSchG: "An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben." |
Hmm, das steht in den Agbs, und die habe ich natürlich beim Kauf akzeptiert.
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Zitat:
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Ok, alles klar.
Danke. Man könnte die betreffenden AGBs natürlich auch als rechtswidrig ansehen, aber das ist jetzt schwer festzumachen. Es steht nur drin, daß man die Waren frei einsenden muss, ansonsten werden sie nicht angenommen. Das schließt eine Refundierung der Versandskosten noch nicht aus. Mir wurde aber eine für meine Einschätzung inakzeptable Auskunft erteilt, daß bei unfreier RMA-Abwicklung die Preise höher wären, etc... Ich kann aber aus naheliegenden Gründen jetzt keine exakten Details nennen, denn ich will niemand unnötig Probleme machen. Und ich selbst kann auch keine unnötigen Probleme gebrauchen. Ihr habt mir aber sehr geholfen, das reicht mir schon so. Ist auch keine große Sache, ich wollte es nur aus Prinzip verstehen, denn es könnte sich ja auch mal um größere Beträge handeln. Danke nochmal :) |
Zitat:
Zitat:
Wir haben eben dann bei gerechtfertigten Ansprüchen (Gewährleistungsfällen) die Versandkosten refundiert. Zitat:
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