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Alt 23.03.2010, 18:19   #1
Dumdideldum
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Registriert seit: 01.08.2001
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Beiträge: 1.508


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Ich würd mich auf gar nix einlassen - ersteigert ist ersteigert und auch wenn ihm Paypal nicht paßt, hat er es zu akzeptieren. Ich würd gleich über Ebay gehen, sofern er einer weiteren Aufforderung deinerseits, Paypal zu akzeptieren, ablehnt.
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Alt 23.03.2010, 18:21   #2
RaistlinMajere
Inventar
 
Registriert seit: 06.04.2001
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Beiträge: 2.343


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Zitat:
Zitat von Dumdideldum Beitrag anzeigen
Ich würd gleich über Ebay gehen, sofern er einer weiteren Aufforderung deinerseits, Paypal zu akzeptieren, ablehnt.
stimmt, nicht gleich mit den großen dingern auffahren. erst einmal darauf hinweisen, daß der vertrag mit auktionsende zustande gekommen und bindend ist und nur unter beiderseitigem einverständnis aufgelöst werden kann.
wenn er darauf nicht eingeht, dann den ebay support einschalten. einen rechtschutz zu haben wäre da sicherlich auch kein fehler.
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"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret."
Then he pulled the trigger of his BFG9000.
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Alt 23.03.2010, 18:26   #3
DerDriver
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Registriert seit: 13.07.2003
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Beiträge: 355

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Naja, Rechtsschutzversicherung hab ich schon aber ob das halt dafür steht ist eine Andere Frage. Aber was mir nicht ganz eingeht ist das wenn ich auf Problem melden gehe kommt da dann die Frist mit dem 31.03 - ok - aber warum steht da dann wenn ich auf Wo ist mein Artikel : Der Verkäufer hat für diesen Artikel eine Rückerstattung vorgenommen. Bitte kontaktieren Sie den Verkäufer, um die Versandmodalitäten zu klären.?
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Hallöchen
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Alt 23.03.2010, 18:40   #4
RaistlinMajere
Inventar
 
Registriert seit: 06.04.2001
Alter: 44
Beiträge: 2.343


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Zitat:
Zitat von DerDriver Beitrag anzeigen
Naja, Rechtsschutzversicherung hab ich schon aber ob das halt dafür steht ist eine Andere Frage. Aber was mir nicht ganz eingeht ist das wenn ich auf Problem melden gehe kommt da dann die Frist mit dem 31.03 - ok - aber warum steht da dann wenn ich auf Wo ist mein Artikel : Der Verkäufer hat für diesen Artikel eine Rückerstattung vorgenommen. Bitte kontaktieren Sie den Verkäufer, um die Versandmodalitäten zu klären.?
ebay dürfte davon ausgehen, daß es bei problemen zu einer verzögerung kommt bzw. räumt diese zeit ein, um die sache untereinander zu klären, bevor man sich an sie wegen einer problemlösung meldet. ist in deinem fall halt nicht so, daher würde ich wie gesagt den verkäufer kontaktieren und auf den bindenden vertrag hinweisen. wenn er nicht kooperiert -> ebay support anrufen (dort kriegst sofort wen, mit dem du reden kannst).
nächster schritt wäre dann wohl ein brief vom anwalt über deinen rechtschutz (sofern der sowas deckt, ich würde da aber vorher auch den verkäufer darauf hinweisen, das allein könnte schon was bewirken).
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Geändert von RaistlinMajere (23.03.2010 um 18:43 Uhr).
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Alt 23.03.2010, 19:15   #5
DerDriver
Veteran
 
Registriert seit: 13.07.2003
Alter: 44
Beiträge: 355

Mein Computer

DerDriver eine Nachricht über ICQ schicken
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Hab den Verkäufer mal geschrieben das ich mich bei meinen Rechtschutz schlaugemacht habe und das die sagen das durch mein Höchstgebot ein Rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist und das der nur durch ein beiderseitiges Einverständniss aufgelöst werden kann.
Mal schauen ob er sich bis morgen früh meldet, sonst ruf ich bei ebay an.

Dachte mir ja schon sowas weil er erst 4 Bewertungen hat und gleich 4x ein Iphone 3GS reingestellt hat.
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Hallöchen
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Alt 23.03.2010, 19:47   #6
Don Manuel
Inventar
 
Benutzerbild von Don Manuel
 
Registriert seit: 08.02.2001
Beiträge: 9.977


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Zitat:
Zitat von RaistlinMajere Beitrag anzeigen
...> ebay support anrufen (dort kriegst sofort wen, mit dem du reden kannst)....
Das muss neu sein. Bis vor nicht allzu langer Zeit war das beinahe unmöglich.
Don Manuel ist offline   Mit Zitat antworten
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