Zitat:
Zitat von Rudy F
Beim Lärm ist die Formulierung zum Bekämpfen "belästigenden Lärms" nicht "ungebührlich", sondern "nicht ortsüblich". 6Std. Waschen ist sicher nicht "ortsüblich".
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ich kann nur hoffen daß diesbzgl. die angaben meines vaters stimmen. der beliebt nämlich schonmal zu übertreiben, wenn er sich aufregt. angeblich habens aber gestern (feiertag!) von 16:30 bis 21:45 durchgewaschen...
die bezeichnung "ungebührlich" existiert im übrigen schon. ich habe dazu gerade ein
interessantes PDF gefunden, in dem es u.a. heißt:
Zitat:
Der Verwaltungsgerichtshof beurteilt störenden Lärm dann als ungebührlich,
wenn "ein Tun oder Unterlassen gegen ein Verhalten verstößt, wie es im Zu-
sammenleben mit anderen Menschen verlangt werden kann."
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