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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#15 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 23.12.2001
Beiträge: 2.969
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Ich komm wieder zurück auf's Thema:
Starker Tobak, das Zahlungsdienstleistungsgesetz - aber doch auch für einen Laien halbwegs lesbar. Da lese ich Laie also im § 42: Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers hat den Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorganges ist, unverzüglich nachdem dieser Betrag bei ihm oder auf seinem Konto gutgeschrieben wurde, ... auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers verfügbar zu machen und wertzustellen ... Wenn das kein Fortschritt ist? Bis in die 70er-Jahre hinein hat es das Geld noch im Sackerl gegeben (auch an Schulen). Dann kam die bargeldlose Zeit (zunächst waren Gehaltskonten gratis, soweit ich mich erinnere). Da damals alles furchtbar kompliziert war, musste der Arbeitgeber (also bei Beamten Bund oder Land) das Geld so rechtzeitig überweisen, dass nichts (bei keiner Bank) schief gehen konnte, also kurz nach der Monatsmitte für Pragmatisierte, nach dem Monatsbeginn für Vertragsbedienstete. Seither hat sich nichts Wesentliches geändert, außer dass alles automatisiert viel einfacher geht, was im "Körberlgeld" für die Banken resultierte. Ich gehe davon aus, dass nunmehr das Geld vom Arbeitgeber später überwiesen wird, sodass kein ungerechtfertigter "Vorschuss" für die Banken mehr entstehen kann. Wenn ich naiv bin, korrigier mich, rev.antun. |
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