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Zitat von pong
A1 bzw. die Mobilkom hat ja ihre "eigenen" Geschäftspraktiken. A1 wird ja als mit "super tollem Service" angepriesen. Lass dir einfach die Zustimmung die du getätigt hast nachweisen, denn das Gespräch wurde von A1 mitgeschnitten. Weiters Ja, in Österreich gibts freie Wahl der Form von Vertragsabschlüssen, somit ist auch eine mündliche Form zulässig.
Nennt mich paranoid, aber ich nehme solche Gespräche selbst am Handy auf, denn man weiß nie, welche Absichten das Gegenüber verfolgt.
pong
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Gesprächsmitschnitte ohne das die Parteien davon im Vorfeld in Kenntnis gesetzt werden sind in Österreich verboten, vor Gericht jedoch als Beweismittel zulässig.