WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Rat & Tat > Handy & Mobiltelefonie

Handy & Mobiltelefonie Alles über Handys, Handy-Games, Handy-Provider, GSM, UMTS - egal ob Android oder iOS - usw.

Microsoft KARRIERECAMPUS

 
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 28.10.2009, 19:21   #6
resterbornios
Veteran
 
Registriert seit: 15.07.2006
Beiträge: 241


Standard

Zitat:
Zitat von LouCypher Beitrag anzeigen
wenn du verträge abschliesst ohne dich daran zu erinnern solltest dir einen vormund suchen, das kann sonst teuer werden. Ein mündlicher vertrag ist genauso gültig wie ein schriftlicher.
das ist es ja, ich habe sicher nie zugestimmt einen neuen vertrag zu machen.
warum sollte ich das auch tun? ich habe seit 3,5 jahren den gleichen tarif und das gleiche handy und hatte nie vor den vertrag zu verlängern.

ich wurde gefragt ob ich den vertrag weiterhin haben will, dass ein ja als neuvertrag gilt kann ich ja nicht wissen, und dem hätte ich auch nie zugestimmt. und an die genaue wortwahl kann ich mich nicht mehr erinnern, oder kannst dich du daran erinnern was du vor 1,5+ jahren in einem 2 minuten gespräch gesagt hast?

dass ich keinen vertrag bewusst abgeschlossen habe (und auch nie und nimmer wollte) ist mir jedoch bewusst und hätte auch keinen sinn ergeben, da ich schon damals unzufrieden mit dem tarif war. und ich hatte dadurch wie gesagt auch keine verbesserung, der tarif blieb exakt gleich wie die 2 jahre davor auch.
resterbornios ist offline   Mit Zitat antworten
 


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:24 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag