![]() |
![]() |
|
|
|||||||
| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
|
|
#1 |
|
Jr. Member
![]() Registriert seit: 10.06.2009
Ort: Österreich
Alter: 50
Beiträge: 79
|
Da versteh' ich Euch jetzt nicht! Das ist doch eine Prinzipsache! Der Gehaltszettel sagt rein gar nichts aus! Wenn er den Job verliert, was ist dann? Und ich habe noch nie einen Gehaltszettel vorlegen müssen - was soll denn da noch alles kommen? Das ist imho einfach eine "Schikane" - die weder Mietnomadentum bekämpft noch vor Zahlungsunfähigkeit des Mieters schützt. Ich sag' nicht, dass der Vermieter das einfach aus "Bosheit" macht (;-)) - aber es ist nicht überlegt finde ich und deshalb auch nicht gerechtfertigt.
Aber natürlich: je nachdem wie sehr Du die Wohnung möchtest, solltest Du wohl einlenken. Ich bin halt ein Prinzipienreiter ![]() |
|
|
|
|
|
#2 | |
|
Inventar
![]() Registriert seit: 23.03.2000
Ort: Graz
Alter: 71
Beiträge: 3.567
|
Zitat:
Er beweist, dass es jetzt ein Anstellungsverhältnis gibt, wieviel zur Zeit verdient wird und über den Firmennamen auch etwas über die Seriosität des Dienstverhältnisses. Es sagt statistisch sehr wohl auch etwas über die zukünftige Entwicklung aus. Garantie für die Zukunft ist es natürlich keine, aber wenn du aus "Prinzip" darauf herumreitest, dürftest du nie einen Kredit bekommen... ![]() ![]()
____________________________________
Ciao |
|
|
|
|
![]() |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|