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-   -   Für Wohnungsmiete Gehaltszettel vorweisen? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=235760)

Eltoro 10.08.2009 20:45

Für Wohnungsmiete Gehaltszettel vorweisen?
 
Wir sind dabei eine neue Wohnung zu mieten und der Bauträger / Immobilienverwalter will von beiden Mietern den Gehaltszettel haben. Ist das rechtens, da wir beide auch eine Klausel im Dienstvertrag haben auf keinen Fall diesen weiterzugeben!

Es geht ja nicht um einen Hauskauf, sondern um eine simple Mietwohnung um knapp 1000 €

Vielleicht weiß ja jemand was Genaueres.

ANOther 10.08.2009 21:38

OT
> Klausel im Dienstvertrag haben auf keinen Fall diesen weiterzugeben
ich musste den sch**** zettel der kirchenbeitragsstelle sowie meinem geldinstitut (kredit) zeigen...
ist das rechtens, das zu verbieten?

trodat 10.08.2009 22:03

ich glaub', die Frage ist gar nicht mal so sehr, ob das gerechtfertigt ist, sondern was passiert, wenn Du Dich weigerst... Womöglich bekommst Du die Wohnung nicht - sogar wenn Du im Recht bist.

Aber ich würde an Deiner Stelle nicht nachgeben - das ist ja lächerlich! Ihr bezahlt ja Kaution, da können die nicht noch einen Gehaltszettel verlangen. Außerdem könntet ihr euren Job ja auch verlieren. Finde es eine Frechheit, würde ich mich weigern.

holzi 10.08.2009 22:05

http://www.mietervereinigung.at/default.aspx Frag dort mal nach.

Aber solange der Mietvertrag nicht unterschrieben ist, hat der Vermieter natürlich das Recht, sich auszusuchen an wen er vermietet.

LouCypher 11.08.2009 07:53

nachdem man bei uns einen mieter nicht mehr los wird auch wenn er monate lang die miete nicht zahlt ist das imho durchaus verständlich. Ich denke mal wenn du die wohnung haben willst wirst den zettel wohl herzeigen müssen.

TONI_B 11.08.2009 09:24

Was ist denn daran so verwerflich?

In Österreich macht jeder (vom Arbeitslosen bis zum Superreichen) ein Riesengeheimnis um sein Einkommen. Das ist in vielen anderen Ländern nicht so.

Muss man sich dafür schämen, wenn man viel oder wenn man wenig verdient?

zigeina 11.08.2009 09:35

Zitat:

Zitat von Eltoro (Beitrag 2375186)
Wir sind dabei eine neue Wohnung zu mieten und der Bauträger / Immobilienverwalter will von beiden Mietern den Gehaltszettel haben. Ist das rechtens, da wir beide auch eine Klausel im Dienstvertrag haben auf keinen Fall diesen weiterzugeben!

Es geht ja nicht um einen Hauskauf, sondern um eine simple Mietwohnung um knapp 1000 €

Vielleicht weiß ja jemand was Genaueres.

du gibst ja den gehaltszettel nicht weiter, du zeigst ihn nur her

außerdem ist ein solcher passus sowieso schall und rauch, der dient doch nur um die arbeitnehmer gegeneinander auszuspielen und ordentliche vergleiche über die "aufwandsentschädigungen"(=gehalt) zu unterbinden.

Eltoro 11.08.2009 10:17

also indirekt gebe ich den schon weiter, auch wenn nur als kopie die verlangt wird. aber darum gehts mir ja gar nicht. warum soll ich bekanntgeben was ich verdiene? ich würde mich nicht für diese wohnung interessieren, würde ich sie mir nicht leisten können!

Aber es wird mir nichts übrigbleiben, sonst bekomm ich die wohnung eh nicht!

LouCypher 11.08.2009 12:38

wenn der vertrag mal unterschrieben wurde und du eingezogen bist wird er dich nicht mehr los auch wenn du überhaupt keine miete zahlst. Bis er dich legal rausbekommt können schon mal 6 monate oder mehr vergehen. Soll er dir einfachso vertrauen? Eine bank verlagt für einen kredit ja auch einen gehaltszettel.

Baron 11.08.2009 14:29

In Zeiten der "mietnomaden" ein durchaus sinvolles vorgehen der Hausverwaltung! (sieht man ja immer wieder Berichte im TV darüber)
Wird aber sowieso darauf hinauslaufen:Gehaltszettel geben -wohnung vielleicht kriegen!
Nicht hergeben-bestimmt keine Wohnung!
Als Kopieren und abgeben oder weiterziehen!


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