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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 11.08.2009, 18:05   #11
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Wie schon holzi schrieb, Mietervereinigung fragen.

Wenn in euerem Dienstvertrag steht, daß ihr den Gehaltszettel nicht weitergeben dürft, würde ich diesen Passus dem Vermieter zeigen; den Gehaltszettel könnt ihr ihm ja zeigen, aber nicht in Kopie überlassen.

Zu den Mietnomaden: was hilft ein Gehaltszettel? Wenn der Mieter nach zwei Monaten Hackenstad wird, hat der Vermieter nichts mehr vom Gehaltszettel.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 11.08.2009, 19:27   #12
Baron
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Mein Computer

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NA wenn der HVW. den zettel wenigstens vor der Unterschrift gesehen hat-kann er wenigstens sagen -bei Vertragsabschluß war er noch angestellt -das sich das schnell ändern kann ist eh klar!
Aber so wirds wohl auf den Zweiten Teil meines Posts hinauslaufen!
Was da die Mietervereinigung tun kann ist mir aber auch schleierhaft -immerhin ist ja kein Vermieter verpflichtet gerade Ihm die Wohnung zu vermieten!
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Alt 12.08.2009, 08:21   #13
zigeina
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Zitat:
Zitat von Eltoro Beitrag anzeigen
also indirekt gebe ich den schon weiter, auch wenn nur als kopie die verlangt wird. aber darum gehts mir ja gar nicht. warum soll ich bekanntgeben was ich verdiene? ich würde mich nicht für diese wohnung interessieren, würde ich sie mir nicht leisten können!

Aber es wird mir nichts übrigbleiben, sonst bekomm ich die wohnung eh nicht!
wie bekommst einen kredit ohne gehaltsnachweis??
nur auf deine schönen blauen augen hin soll der vermieter dir glauben, daß du dir die wohnung leisten kannst?????
____________________________________
..................................
dieser hilfreiche beitrag kostet nichts, außer ein paar bier
..................................
Tante Jolesch: „Was ein Mann schöner is wie ein Aff, is ein Luxus!“.
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Alt 12.08.2009, 11:54   #14
trodat
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Standard Ich glaub's ja nicht!

Da versteh' ich Euch jetzt nicht! Das ist doch eine Prinzipsache! Der Gehaltszettel sagt rein gar nichts aus! Wenn er den Job verliert, was ist dann? Und ich habe noch nie einen Gehaltszettel vorlegen müssen - was soll denn da noch alles kommen? Das ist imho einfach eine "Schikane" - die weder Mietnomadentum bekämpft noch vor Zahlungsunfähigkeit des Mieters schützt. Ich sag' nicht, dass der Vermieter das einfach aus "Bosheit" macht (;-)) - aber es ist nicht überlegt finde ich und deshalb auch nicht gerechtfertigt.

Aber natürlich: je nachdem wie sehr Du die Wohnung möchtest, solltest Du wohl einlenken. Ich bin halt ein Prinzipienreiter
trodat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2009, 12:42   #15
FranzK
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Zitat:
Zitat von trodat Beitrag anzeigen
...
Der Gehaltszettel sagt rein gar nichts aus! Wenn er den Job verliert, was ist dann?
...
Der Gehaltszettel sagt sehr wohl viel aus!

Er beweist, dass es jetzt ein Anstellungsverhältnis gibt, wieviel zur Zeit verdient wird und über den Firmennamen auch etwas über die Seriosität des Dienstverhältnisses. Es sagt statistisch sehr wohl auch etwas über die zukünftige Entwicklung aus.

Garantie für die Zukunft ist es natürlich keine, aber wenn du aus "Prinzip" darauf herumreitest, dürftest du nie einen Kredit bekommen...

____________________________________
Ciao
FranzK ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2009, 14:42   #16
Baron
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Richtig!
@trodat
Prinzipen Reiten kann man sich leisten wenn man nicht selbst betroffen ist-dann ist aber billig!
Baron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2009, 20:12   #17
Telcontar
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Wenn es sich um eine Geförderte Mietwohnung handelt must du einen nachweis bringen das du förderungswürdigt bist
Alls nachweis dazu dienen eben die Lohnzettel bzw. die Jahreslohnzettel
und wie schon ein vor Poster schrieb due gibst ihn ja nicht weiter
____________________________________
Homines sumus non dei
Telcontar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2009, 20:23   #18
JetStreamer
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JetStreamer eine Nachricht über ICQ schicken JetStreamer eine Nachricht über Skype™ schicken
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Ich würde auch mal beim Arbeitgeber nachfragen, wie der das mit der "Weitergabe" sieht.
JetStreamer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2009, 21:27   #19
Christoph
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Eine gute Idee.!
Sollte der Arbeitgeber definitiv auf eine Nichtweitergabe bestehen, so soll er das schriftlich darlegen, und das legt man dann dem Vermieter vor.
Ggf. könnte der Arbeitgeber auch eine Bestätigung ausstellen, daß Hr.+Fr. XY, seit .... in in dem Unternehmen beschäftigt sind und ein monatl. Einkommen von ca. € xxxxx - yyyy beziehen.
Damit sollte beiden Seiten Genüge getan sein.
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Liebe Grüße
Christoph

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(Heinrich Heine)
Christoph ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2009, 14:30   #20
trodat
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Zitat:
Zitat von Baron Beitrag anzeigen
Richtig!
@trodat
Prinzipen Reiten kann man sich leisten wenn man nicht selbst betroffen ist-dann ist aber billig!
ja, oder wenn man die Konsequenzen dafür trägt. Ich persönlich würde dann halt eher auf die Wohnung verzichten, wenn mich das Vorzeigen des Gehaltszettels so stört, dass ich einen Thread deswegen eröffne. Aber wie gesagt, dass ist nicht jederman's Sache und sicherlich auch nicht empfehlenswert, wenn eltoro die Wohnung haben möchte. So gesehen, erübrigt sich jede Antwort und eigentlich auch der ganze Thread - weil sogar, wenn es nicht legal wäre, würde sich der Vermieter dann halt einen kooperativeren Mieter suchen... Eltoro kann nur nachgeben (@eltoro: was ja auch nicht so schlimm ist - wenn es unbedingt die Wohnung sein muss ;-))
trodat ist offline   Mit Zitat antworten
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