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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#17 |
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Jr. Member
![]() Registriert seit: 05.06.2005
Beiträge: 77
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Hallo zusammen!
Wg. dem Anmelden eines Gewerbe stimmt das mit der Wiederholungsabsicht zwar, jedoch greift das erst dann , wenn ich die von Guru angegebenen Grenzen überschreite. Zum Thema "schwarz machen": Das geht mir persönlich gegen den Strich. Ich bin "leider?!" ein Mensch, der es gerne möglichst "korrekt" hat. (Auch wenn das in Zeiten wie diesen immer weniger Leute interessiert...) Nach Rücksprache mit einem "Steuermenschen" habe ich nun erfahren: Anmeldung beim FA (Steuernummer) wenn der Gewinn < 730,- / Jahr (Einnahmen - Ausgaben) Anmeldung bei der gewerbl. SV wenn Gewinn < 4200,- / Jahr Die WK drängt natürlich darauf, ein Gewerbe anzumelden (Die Damen und Herren wollen glaub ich ihre Kammerumlage... usw.) Lt. Steuerberater ist die Anmeldung eines Gewerbe bei den angegebenen Umsätzen keine Pflicht. LG Geändert von mcdaniels (19.10.2008 um 12:30 Uhr). |
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