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mcdaniels 17.10.2008 09:53

Rechnung stellen / Privatperson / Webdesign
 
Hallo Community!

Es gab zwar vor einiger Zeit schonmal einen sehr ählichen Beitrag zu diesem Thema, ich möchte aber dennoch nochmals einen neuen Thread erstellen.

Wie sieht die Situation aus, wenn ich im Jahr nicht mehr wie EUR 700,- dazuverdiene (Wartung von div. Internetseiten).

Ich darf als Privatperson ja eine Rechnung stellen (ohne ein Gewerbe etc. angemeldet zu haben) , wenn meine Einnahmen/(Umsatz?) einen Höchstbetrag nicht überschreiten.

Ich habe mich auch bei der WK informiert. Die Dame dort sagte mir bei Wiederholungsabsicht der Tätigkeit ist ein Gewerbe anzumelden.

Ein Bekannter der eine eigene Firma hat teilte mir wiederum mit, dass die WK einfach nur versucht "abzucashen" und dass man -wenn man unterhalb einer Grenze bleibt- gar nix anmelden muss und dennoch eine Rechnung stellen darf.

Ich beziehe mich u.a. auch auf diesen Ausschnitt:
http://www.bmf.gv.at/steuern/faq/loh...uerpflicht.htm

Zitat:
Wer als Arbeitnehmer mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit lohnsteuerpflichtig ist, kann andere Einkünfte bis zu 730 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei dazuverdienen.

Wenn ich jetzt die Aussagen der WK-Dame anschaue, die mir mitgeteilt hat, dass ich -wenn ich Webdesign mache- das unter eine "Multimedia AG" fällt und folgende Kosten anfallen: Unfallversicherung EUR 96/Jahr, Pflichtversicherung EUR 425/Jahr und die Multimedia AG kostet EUR 200/Jahr...

Das kann es doch nicht sein , dann arbeite ich ja eigentlich umsonst?

Kann mich jemand aufklären ;)

Mich würde vor allem interessieren ob es für die Aussage "...wenn Wiederholungsabsicht besteht, dann muss ein Gewerbe angemeldet werden" eine Gesetzesgrundlage gibt?

LG und Danke!

iG0r 17.10.2008 10:15

Willst du jetzt wissen ab welchem Betrag du Steuern zahlen musst, oder ab wann man ein Gewerbe anmelden muss?

http://www.bmwa.gv.at/BMWA/Service/U...werberecht.htm

mcdaniels 17.10.2008 10:20

Hallo!

ich würd mal sagen sowohl als auch...

Bis 730,00 / Jahr darf ich dazuverdienen und muß keine Steuern zahlen.
Ich darf aber auf der Rechnung keine MWST anführen (ist das richtig?)

Wie sieht es denn mit der Ausage der WK aus ? Muss ich auch im Falle dass ich nicht über die EUR 730 / Jahr komme ein Gewerbe anmelden? (Ich geh mal davon aus, dass ich nicht nur 1x im Jahr etwas an ner Homepage machen würde)

LG

iG0r 17.10.2008 10:37

Warscheinlich bin ich dir damit keine sehr große Hilfe, aber lohnt sich der Aufwand für so wenig Geld überhaupt?

Man muss es ja nicht Rechnung nennen, oder erst garnichts "ausstellen".
Man kann ein Gewerbe anmelden und es dann ruhen lassen (keine Kosten).
In deinem Fall scheint es ein freies Gewerbe zu sein, ohne Befähigungsnachweis.
Wenn nicht mal die Finanz was von dir will, ...
Wo kein Kläger, da kein Richter ;)

Satan_666 17.10.2008 10:44

Nach meinem Wissen muss man hier diverse Dinge trennen.

Das eine ist die Finanz, die ein gewisses Interesse hat, so viel Geld wie möglich in das Staatssäckel zu bekommen. Dem Finanzamt ist es jedoch total egal, ob man dazu gewerbemäßig berechtigt war, den Umsatz zu tätigen oder nicht; denen geht es rein um die korrekte Abrechnung der Steuerpflicht.

Die zweite Institution, die Geld von Dir möchte, sind die Sozialversicherungen (siehe auch hier: http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-839.html); demnach bist Du erst ab einen gewissen Einkommensbetrag dazu verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen - je nachdem, ob Du weitere Tätigkeiten ausübst, ist der Grenzbetrag höher oder niedriger. Laut dem Link bei der Arbeiterkammer bist Du in jedem Fall verpflichtet, Dich bei der Gewerblichen Sozialversicherung anzumelden.

Und natürlich will auch die Kammer Geld von Dir. Ob jetzt die Aussage von denen stimmen oder nicht, müsste die Kammer besser wissen als ich. Aber ich denke, Du hast - wenn Du bereits Arbeitnehmer bist - ja die Möglichkeit, Dich mal bei der Arbeiterkammer zu informieren - oder bei der Gewerkschaft, falls Du dort Mitglied sein solltest.

mcdaniels 17.10.2008 10:57

@igor: Schon klar, aber ich müsste zumindest eine Honorarnote ausstellen.

@Satan:
Zitat:

Laut dem Link bei der Arbeiterkammer bist Du in jedem Fall verpflichtet, Dich bei der Gewerblichen Sozialversicherung anzumelden.
Auch wenn ich Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit habe und bereits bei der SV angemeldet bin?

Btw. führt dein Link ja zu nem Thema "Werkvertrag" . Es geht hier nicht um einen Werkvertrag. ;)

Mal nebenbei: Ist das nur in Ö so kompliziert?

LG

Satan_666 17.10.2008 11:01

Zitat:

Zitat von mcdaniels (Beitrag 2317754)
@Satan: Auch wenn ich einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit habe und bereits bei der SV angemeldet bin?

Auf der Seite 3 von meinem Link steht folgendes:

Zitat:

Versicherungspflicht



Für die Versicherungspflicht für WerkvertragsnehmerInnen gilt: Wenn Sie nur von Werkverträgen leben, müssen Sie sich ab jährlich 6.453,36 Euro Bruttoverdienst (laut Einkommenssteuerbescheid) bei der „Gewerblichen“ versichern.

Wenn Sie zusätzlich zu den Werkverträgen noch irgendwann während des Kalenderjahres zusätzliche Einkünfte haben (z.B. aus einem Dienstverhältnis, „freien“ Dienstverhältnis oder aus der Arbeitslosenversicherung) besteht die Versicherungspflicht ab 4.188,12 Euro Jahresbrutto.

Egal ob Sie die Grenzen überschreiten oder nicht, müssen Sie sich jedenfalls bei der „Gewerblichen“ melden. Es wird Ihnen dann ein Formular zugeschickt, in dem Sie angeben müssen, ob Sie im Kalenderjahr die Versicherungsgrenze überschreiten. Sie haben dadurch zunächst die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob Sie versichert sein wollen.

Ob Versicherungspflicht besteht, lässt sich erst mit dem Einkommenssteuerbescheid feststellen. Wenn ja, müssen Sie die Beiträge nachbezahlen. Wenn Sie sich nicht gemeldet haben, kommt zu den Beiträgen noch ein „Strafzuschlag“ von 9,3%.
Der vorletzte Absatz beantwortet Deine Frage!
:hallo:

iG0r 17.10.2008 11:04

Was die Krankenkasse betrifft und ggf. andere, solltest du dich direkt informieren, da man sich normalerweise nicht doppelt versichern muss.

mcdaniels 17.10.2008 11:12

...es wird ja immer komplizierter. *puh*

Also MUSS ich mich bei der gewerblichen melden. Hm, ich denke das ganze wird dann eher viel zuviel Aufwand. (Dann doch lieber bleiben lassen...) --obwohl da dreht es sich ja noch immer um einen Werkvertrag...--

Bürokratie pur, meine ich mal ;)

LG

Satan_666 17.10.2008 13:27

Die "Gewerbliche" ist die Krankenkasse und nicht die Wirtschaftskammer. Das bitte nicht verwechseln.

Wenn Du sicher bist, dass Du nicht über die knappen 4200 Euro kommst im Jahr, dann kannst Du die Meldung theoretisch auch vergessen - weil dann ja noch immer keine Beiträge anfallen, sodass der Strafzuschlag von 9,5% ja auch nicht schlagend werden kann. 9,5% von 0 ist auch 0 ... :D


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