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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 05.06.2005
Beiträge: 77
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![]() Hallo Community!
Es gab zwar vor einiger Zeit schonmal einen sehr ählichen Beitrag zu diesem Thema, ich möchte aber dennoch nochmals einen neuen Thread erstellen. Wie sieht die Situation aus, wenn ich im Jahr nicht mehr wie EUR 700,- dazuverdiene (Wartung von div. Internetseiten). Ich darf als Privatperson ja eine Rechnung stellen (ohne ein Gewerbe etc. angemeldet zu haben) , wenn meine Einnahmen/(Umsatz?) einen Höchstbetrag nicht überschreiten. Ich habe mich auch bei der WK informiert. Die Dame dort sagte mir bei Wiederholungsabsicht der Tätigkeit ist ein Gewerbe anzumelden. Ein Bekannter der eine eigene Firma hat teilte mir wiederum mit, dass die WK einfach nur versucht "abzucashen" und dass man -wenn man unterhalb einer Grenze bleibt- gar nix anmelden muss und dennoch eine Rechnung stellen darf. Ich beziehe mich u.a. auch auf diesen Ausschnitt: http://www.bmf.gv.at/steuern/faq/loh...uerpflicht.htm Zitat: Wer als Arbeitnehmer mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit lohnsteuerpflichtig ist, kann andere Einkünfte bis zu 730 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei dazuverdienen. Wenn ich jetzt die Aussagen der WK-Dame anschaue, die mir mitgeteilt hat, dass ich -wenn ich Webdesign mache- das unter eine "Multimedia AG" fällt und folgende Kosten anfallen: Unfallversicherung EUR 96/Jahr, Pflichtversicherung EUR 425/Jahr und die Multimedia AG kostet EUR 200/Jahr... Das kann es doch nicht sein , dann arbeite ich ja eigentlich umsonst? Kann mich jemand aufklären ![]() Mich würde vor allem interessieren ob es für die Aussage "...wenn Wiederholungsabsicht besteht, dann muss ein Gewerbe angemeldet werden" eine Gesetzesgrundlage gibt? LG und Danke! Geändert von mcdaniels (17.10.2008 um 09:57 Uhr). |
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#2 |
Gesperrt
Registriert seit: 14.08.2003
Alter: 47
Beiträge: 915
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![]() Willst du jetzt wissen ab welchem Betrag du Steuern zahlen musst, oder ab wann man ein Gewerbe anmelden muss?
http://www.bmwa.gv.at/BMWA/Service/U...werberecht.htm |
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#3 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 05.06.2005
Beiträge: 77
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![]() Hallo!
ich würd mal sagen sowohl als auch... Bis 730,00 / Jahr darf ich dazuverdienen und muß keine Steuern zahlen. Ich darf aber auf der Rechnung keine MWST anführen (ist das richtig?) Wie sieht es denn mit der Ausage der WK aus ? Muss ich auch im Falle dass ich nicht über die EUR 730 / Jahr komme ein Gewerbe anmelden? (Ich geh mal davon aus, dass ich nicht nur 1x im Jahr etwas an ner Homepage machen würde) LG |
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#4 |
Gesperrt
Registriert seit: 14.08.2003
Alter: 47
Beiträge: 915
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![]() Warscheinlich bin ich dir damit keine sehr große Hilfe, aber lohnt sich der Aufwand für so wenig Geld überhaupt?
Man muss es ja nicht Rechnung nennen, oder erst garnichts "ausstellen". Man kann ein Gewerbe anmelden und es dann ruhen lassen (keine Kosten). In deinem Fall scheint es ein freies Gewerbe zu sein, ohne Befähigungsnachweis. Wenn nicht mal die Finanz was von dir will, ... Wo kein Kläger, da kein Richter ![]() |
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#5 |
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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![]() Nach meinem Wissen muss man hier diverse Dinge trennen.
Das eine ist die Finanz, die ein gewisses Interesse hat, so viel Geld wie möglich in das Staatssäckel zu bekommen. Dem Finanzamt ist es jedoch total egal, ob man dazu gewerbemäßig berechtigt war, den Umsatz zu tätigen oder nicht; denen geht es rein um die korrekte Abrechnung der Steuerpflicht. Die zweite Institution, die Geld von Dir möchte, sind die Sozialversicherungen (siehe auch hier: http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-839.html); demnach bist Du erst ab einen gewissen Einkommensbetrag dazu verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen - je nachdem, ob Du weitere Tätigkeiten ausübst, ist der Grenzbetrag höher oder niedriger. Laut dem Link bei der Arbeiterkammer bist Du in jedem Fall verpflichtet, Dich bei der Gewerblichen Sozialversicherung anzumelden. Und natürlich will auch die Kammer Geld von Dir. Ob jetzt die Aussage von denen stimmen oder nicht, müsste die Kammer besser wissen als ich. Aber ich denke, Du hast - wenn Du bereits Arbeitnehmer bist - ja die Möglichkeit, Dich mal bei der Arbeiterkammer zu informieren - oder bei der Gewerkschaft, falls Du dort Mitglied sein solltest.
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#6 | |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 05.06.2005
Beiträge: 77
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![]() @igor: Schon klar, aber ich müsste zumindest eine Honorarnote ausstellen.
@Satan: Zitat:
Btw. führt dein Link ja zu nem Thema "Werkvertrag" . Es geht hier nicht um einen Werkvertrag. ![]() Mal nebenbei: Ist das nur in Ö so kompliziert? LG Geändert von mcdaniels (17.10.2008 um 11:13 Uhr). |
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#7 | ||
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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![]() Zitat:
Zitat:
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Für ein friedliches Zusammenleben im Forum werde ich ab sofort keine Trolle mehr füttern, und zwar unabhängig von der Sinnhaftigkeit ihrer Wortmeldungen. |
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#8 |
Gesperrt
Registriert seit: 14.08.2003
Alter: 47
Beiträge: 915
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![]() Was die Krankenkasse betrifft und ggf. andere, solltest du dich direkt informieren, da man sich normalerweise nicht doppelt versichern muss.
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#9 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 05.06.2005
Beiträge: 77
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![]() ...es wird ja immer komplizierter. *puh*
Also MUSS ich mich bei der gewerblichen melden. Hm, ich denke das ganze wird dann eher viel zuviel Aufwand. (Dann doch lieber bleiben lassen...) --obwohl da dreht es sich ja noch immer um einen Werkvertrag...-- Bürokratie pur, meine ich mal ![]() LG |
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#10 |
Inventar
![]() Registriert seit: 03.09.2000
Beiträge: 4.010
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![]() Die "Gewerbliche" ist die Krankenkasse und nicht die Wirtschaftskammer. Das bitte nicht verwechseln.
Wenn Du sicher bist, dass Du nicht über die knappen 4200 Euro kommst im Jahr, dann kannst Du die Meldung theoretisch auch vergessen - weil dann ja noch immer keine Beiträge anfallen, sodass der Strafzuschlag von 9,5% ja auch nicht schlagend werden kann. 9,5% von 0 ist auch 0 ... ![]()
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