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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 17.10.2008, 20:05   #11
Guru
 
Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570


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Also bei < 730 € im Jahr schreib einfach eine Honorarnote ohne MwSt. Unbedingt anführen: "Dieser Betrag enthält keine Umsatzsteuer im Sinne des UStG."

Die Honorarnoten legst Du einfach Deinem Jahresausgleich bei - bei < als 730 zahst dann auch keine zusätzliche Einkommens(Lohn)steuer. Bei mehr als 730 Euro, aber weniger als 4.188,12 wirst Du wohl auch eine Steuernummer benötigen, bei mehr als 4.188,12 auch eine Anmeldung bei der GSV. Ob Du dann kammerpflichtig bist, ist vom Berufsbild abhängig

LG
Guru
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Alt 17.10.2008, 20:38   #12
mcdaniels
Jr. Member
 
Registriert seit: 05.06.2005
Beiträge: 77


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Hallo!
Danke für die Informationen.

LG
mcdaniels ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2008, 22:12   #13
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
Benutzerbild von FearoftheDark
 
Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 40
Beiträge: 773


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wieso so kompliziert? gleich alles schwarz machn und aufs finanzamt scheiss** ..

bei so kleinbeträgen wirds dem finanzamt nicht mal auffallen wenn du nichts angibst.. wenn ne firma pro monat.. keine ahnung.. hausnummer 100 honorarnoten überweist.. und du gibst deine nicht an!.. ist die chance so gering, dass die dir draufkommen..

ein steuerprüfer sieht die ausgänge.. nimmt zur kenntnis.. und wird bei ein paar leuten prüfen, ob die auch wirklich das einkommen angegeben haben beim finanzamt.. und das von nem ganzen jahr!! (agenommen 100 honorarnoten x 12 monate = 1200 überweisungen) , also quasi stichprobenartig.. man kann nie alle prüfen.. wär der aufwand zu groß.. da kannst auch gleich die wahrscheinlichkeit ausrechnen, dass grad dich erwischen.. also echt.. leicht verdientes geld

und beim steuerauslgleich am jahresende siehst ja eh ob sie "jeden" job/geldfluss registriert haben.. im schlimmsten fall leistest halt ne nachzahlung.. jo mei.. dann habns eh was wolln.. oder auch nicht
____________________________________
Ein leerer Bauch
ein wilder Blick
das Herz verhärtet
den Kopf im Strick
ein Tag wie jeder andere
ohne Liebe ohne Glück
ein Schritt nach vorne
zwei zurück


Die Angst vor Schlimmerem
treibt dich voran
denn alles was du sahst
von Anfang an - waren
kleine Tragödien
von Liebe und Tod
von Armut und Elend
von Sehnsucht und Not

Geändert von FearoftheDark (17.10.2008 um 22:16 Uhr).
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Alt 17.10.2008, 22:14   #14
pong
Inventar
 
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Mein Computer

pong eine Nachricht über ICQ schicken
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Schlägt bei sowas eigentlich dann das UGB bzw. für den Kunden das KSchG zu?

pong
____________________________________
\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug

Nicht klicken!


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Verplattet
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Alt 18.10.2008, 03:26   #15
JetStreamer
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Benutzerbild von JetStreamer
 
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Beiträge: 1.933

Mein Computer

JetStreamer eine Nachricht über ICQ schicken JetStreamer eine Nachricht über Skype™ schicken
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Zum Thema Gewerbe heißt es, dass eine Tätigkeit schon dann als gewerblich gilt, wenn eine Wiederholungsabsicht besteht.
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Alt 18.10.2008, 10:15   #16
snake22
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Benutzerbild von snake22
 
Registriert seit: 06.11.2006
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Beiträge: 381


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Zitat:
Zitat von JetStreamer Beitrag anzeigen
Zum Thema Gewerbe heißt es, dass eine Tätigkeit schon dann als gewerblich gilt, wenn eine Wiederholungsabsicht besteht.
Stimmt. Nur ist es ja eigentlich auch schon eine "Wiederholungsabsicht", wenn man das jedes Jahr einmal im Dezember machen möchte...?

Dafür kann ich mir ja jedes Mal sagen "Das möchte ich nicht wiederholen, ich will das nie wieder machen" und die Woche darauf macht mans halt doch "nur noch einmal" ^^


Hatte auch mal vor, ein bisschen Geld dazuzuverdienen mit Webdesign, als Schüler ist man über zusätzliche 100 Euro im Jahr schon sehr froh. Bin zwar kein Programmier-Guru oder so, hab noch nie mit Flash gearbeitet zB., aber allein in meinem Bezirk hab ich schon hunderte Websites gesehen, die mir die Augen einhauen. Meistens nur ein bisschen HTML mit Frames. Da hätte ich mit PHP/CSS doch stark nachhelfen können bzw. mit CMS wie Joomla. Viele Unternehmen haben noch nicht einmal eine Website in Zeiten wie diesen...

Auf jeden Fall war mir das dann natürlich auch zu kompliziert mit anmelden usw., dann keine Ahnung, wie es mit Kindergeld usw. aussieht, für die Einkommensgrenzen wird ja das Einkommen im ganzen Haushalt zusammengezählt, oder? Da wären Papi+Mami und evtl. genügen 100 zusätzliche Euro schon, um die nächste Grenze zu erreichen, keine Ahnung...


Eine Möglichkeit wäre evtl, sich als "Freelancer" einstellen zu lassen bei dem Unternehmen, für das man arbeiten möchte.
____________________________________
Ich denke, also bin ich hier falsch ;-)
snake22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2008, 12:14   #17
mcdaniels
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Registriert seit: 05.06.2005
Beiträge: 77


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Hallo zusammen!

Wg. dem Anmelden eines Gewerbe stimmt das mit der Wiederholungsabsicht zwar, jedoch greift das erst dann , wenn ich die von Guru angegebenen Grenzen überschreite.

Zum Thema "schwarz machen": Das geht mir persönlich gegen den Strich. Ich bin "leider?!" ein Mensch, der es gerne möglichst "korrekt" hat. (Auch wenn das in Zeiten wie diesen immer weniger Leute interessiert...)

Nach Rücksprache mit einem "Steuermenschen" habe ich nun erfahren:

Anmeldung beim FA (Steuernummer) wenn der Gewinn < 730,- / Jahr (Einnahmen - Ausgaben)

Anmeldung bei der gewerbl. SV wenn Gewinn < 4200,- / Jahr

Die WK drängt natürlich darauf, ein Gewerbe anzumelden (Die Damen und Herren wollen glaub ich ihre Kammerumlage... usw.)

Lt. Steuerberater ist die Anmeldung eines Gewerbe bei den angegebenen Umsätzen keine Pflicht.

LG

Geändert von mcdaniels (19.10.2008 um 12:30 Uhr).
mcdaniels ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2008, 14:18   #18
snake22
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Beiträge: 381


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Zitat:
Zitat von mcdaniels Beitrag anzeigen
Anmeldung beim FA (Steuernummer) wenn der Gewinn < 730,- / Jahr (Einnahmen - Ausgaben)

Anmeldung bei der gewerbl. SV wenn Gewinn < 4200,- / Jahr
Wirklich < (kleiner)? Unter 730 Euro/Jahr muss man sich beim FA anmelden?
Bei den 730 Euro gehts nur um den Gewinn? Umsatz ist egal? Fürs Webdesign könnte man da ja wohl seinen Laptop zB. als Kosten zählen, was schon ein großes Minus ist, da muss man die 730 Euro Gewinn erst mal bekommen... Energiekosten wären da ja zB. auch...

Also was muss man jetzt wirklich machen, wenn man weniger als 730 Euro/Jahr verdient?
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Ich denke, also bin ich hier falsch ;-)
snake22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2008, 14:30   #19
mendaxx
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Nein, das sollte schon ">", also "größer als" heißen.
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"Ford," he said, "you're turning into a penguin. Stop it."
mendaxx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2008, 14:31   #20
mcdaniels
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Registriert seit: 05.06.2005
Beiträge: 77


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Hey!

Sorry .. .war beim Schreiben offenbar zu sehr abgelenkt.

Anmeldung beim Fa. (Steuernummer) wenn Gewinn > EUR 730 / Jahr!

Umsatz bin ich mir ned sicher... (noch nicht)

LG
mcdaniels ist offline   Mit Zitat antworten
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