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Alt 30.09.2008, 11:18   #1
Joe2003
Newbie
 
Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 4


Standard Datenschutz

Liebe Leidensgenossen!

Zunächst wird jedem User unterstellt er will absichtlich das Urheberrecht verletzten. Ein anderer Aspekt ist aber der, dass durch die Tauschbörse ein potenzieller Käufer auf ein Produkt erst aufmerksam wird. In der Regel ist es so, dass man einen Datenträger kauft, die versiegelte Verpackung öffnen muss um sich über den Inhalt genauer informieren zu können. Sobald die Verpackung aber geöffnet ist erlischt das Rückgaberecht. Der Konsument muss somit ein Produkt behalten ob er es will oder nicht. Diesbezüglich habe ich noch keine Regelung den Konsumentenschutz betreffend gesehen. Die Tauschbörse biete vorab die Möglichkeit, wie ich jetzt weiß illegal sich über ein Produkt zu informieren. In diesem Jahr habe ich auf Grund der Vorinformation bereits 3 DVD’s gekauft. Problematisch ist auch, dass in vielen Fällen ein Urheber nicht angegeben ist

Am vergangenen Freitag habe ich ein Schreiben er Kanzlei erhalten und gestern noch 3 Stück. Ich kann nicht ausschließen, dass die Datei heruntergeladen wurde. Der erste Verstoß soll sich im November 2007 ereignet haben. Leider habe ich auf das Schreiben vom Freitag bereits reagiert und eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Diese habe ich allerdings abgeändert, da sie eine Passage enthält die der Gläubiger mir bestätigen muss und nicht ich ihn. Somit sollte sie erst rechtskräftig sein, wenn die Kanzlei oder der Gläubiger diese gegenzeichnet.

Im Internet habe ich gelesen, dass die Schreiben angefochten werden können, oder gar ungültig sind, wenn die beglaubigte Vollmacht des Gläubigers nicht beiliegt. Hat da Jemand Erfahrung? Eine weitre Frage beschäftigt mich, ist das Schreiben überhaupt firmenmässig gezeichnet. Auf meinem lässt sich der Verfasser nicht feststellen.

Was mich auch interessiert ist, wieso die Telekom die Daten vom November noch hat. In ihren AGB steht 8. Anmeldedaten und Datenschutz, Zustimmung zur Verwendung
Stammdaten werden spätestens sieben Jahre nach Abwicklung aller aus dem Vertragsverhältnis stammenden Ansprüche gelöscht. Verkehrsdaten werden - vorbehaltlich sonstiger gesetzlicher Bestimmungen - binnen sechs Wochen nach Bezahlung der vereinbarten Entgelte gelöscht.

Wieso haben wir eigentlich noch einen Telekom-Anschluss. Nach ihren eigen Angaben müsste sie uns diesen aus diesem Grund kündigen. Zu klären ist auch warum wir über die Datenabfrage nicht verständigt wurden. Wir alle hätten vermutlich früher reagieren können.

Zu klären ist auch noch wieso die „Geschädigten“ nicht gleich reagiert haben, wenn wie in meinem Fall der Verstoß schon im November bekannt war. Es gibt auch noch die Datenschutzkommission die sich die Vorgänge anschauen kann.
Joe2003 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2008, 17:30   #2
Schuttwegraeumer
Jr. Member
 
Registriert seit: 09.08.2006
Alter: 52
Beiträge: 72


Standard

Ich finde hier liegt etwas in der Luft.
TA muss hier gegen bestehende Gesetze vestossen haben, wer anderer kann IP und Identität nicht zusammenführen.
Ich hoffe dass dieser handfeste Skandal nicht einfach irgendwo zu den Akten gelegt wird.
Schuttwegraeumer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2008, 18:38   #3
corleone_84
Newbie
 
Registriert seit: 28.09.2008
Beiträge: 17


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@Joe2003

kannst du bitte deinen post auch eventuell hier machen:
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/fo...4978&start=350


in wiefern würde sich etwas änderen wenn wir den punkt 8. der AGB von aon wiederrufen?! heißt es dann dass sie uns fragen müssen bevor sie daten freigeben?!

achtung in der agb steht die daten werden 6 wochen nach eintreffen der zahlung gelöscht was soviel heißt wie 3 monate später + 6 wochen !!!! hab mit mai einen meiner anschlüsse gekündigt bei TA und die letzte rechnung anfang september bezahlt!!!

Geändert von corleone_84 (30.09.2008 um 18:42 Uhr).
corleone_84 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2008, 12:33   #4
Appy
Newbie
 
Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 9


Standard

OMG leute ich kann wirklcih garnicht glauben was ich da ab seite 3 gelesen habe

schon genial was sie die Bregenzer da einfallen lassen haben!
es ist zwar alles korrupt und purer betrug ... aber kohle machen sie dammit allemal ...


die wissen ja selber das sie nix rechtlcihes machen und daher ziehen sie ihre mahnungen eh zurück wenn man einen anwalt einschaltet ...

aber für die anwälte ist das ja auch nix schlechtes ... kriegen ja auch etwas vom geld ...


wenn ich davon betroffen wäre würde ich den fall sofort der Presse melden ... selbst der Heute oder der Kronen zeitung ... und dann tut sich da sicher schon etwas. . und es halt bald ein ende ...


ich wurder mich erlcihgesagt das cih noch nix in der zeitung davon gelsen habe!
Appy ist offline   Mit Zitat antworten
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