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Alt 27.09.2008, 21:55   #1
Perseus
Master
 
Registriert seit: 28.09.2000
Beiträge: 696


Standard

Hallo,


@ Baron: Du meinst doch das C'T Magazin mit diesen 2 Clowns, Herr Schnurer oder so ähnlich, gell? Na jedenfalls ist das doch eine deutsche Sendung, die in den 3ten Programmen der ARD/ZDF ausgestrahlt wird, meinst du die scheren sich groß um österreichische Anliegen?


Na bravo, mit User Mathematiker ist das glaube ich schon fast der 10te in wenigen Tagen hier, der von der Telekom Austria "verpfiffen" wurde, das darf ja nicht wahr sein, na wie ich sagte, das ist nur die Spitze des Eisbergs, und genau, massenhaft E-Mails an die Telekom, keine freundlichen selbstverständlich, und ich denke nicht zu zahlen ist das Vernüftigste, diese Kanzlei muss doch auch berichten woher sie denn die Stammdaten haben wenn man sie fragt, was sagen die denn wenn man sie fragt? Kapiere ich nicht was dort abgeht.


Gruß,

Roman.
Perseus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2008, 07:35   #2
chripu
Jr. Member
 
Registriert seit: 19.05.2000
Beiträge: 37


Beitrag

Hier gefunden….
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/




§/Artikel/Anlage


Art. 1 § 18




Abkürzung
ECG
Index
20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein
Text
Umfang der Pflichten der Diensteanbieter

§ 18. (1) Die in den §§ 13 bis 17 genannten Diensteanbieter sind
nicht verpflichtet, die von ihnen gespeicherten, übermittelten oder
zugänglich gemachten Informationen allgemein zu überwachen oder von
sich aus nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige
Tätigkeiten hinweisen.
(2) Die in den §§ 13 und 16 genannten Diensteanbieter haben auf
Grund der Anordnung eines dazu gesetzlich befugten inländischen
Gerichtes diesem alle Informationen zu übermitteln, an Hand deren
die Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die
Übermittlung oder Speicherung von Informationen abgeschlossen haben,
zur Verhütung, Ermittlung, Aufklärung oder Verfolgung gerichtlich
strafbarer Handlungen ermittelt werden können.
(3) Die in § 16 genannten Diensteanbieter haben auf Grund der
Anordnung einer Verwaltungsbehörde dieser den Namen und die Adressen
der Nutzer ihres Dienstes, mit denen sie Vereinbarungen über die
Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, zu übermitteln,
sofern die Kenntnis dieser Informationen eine wesentliche
Voraussetzung der Wahrnehmung der der Behörde übertragenen Aufgaben
bildet.
(4) Die in § 16 genannten Diensteanbieter haben den Namen und die
Adresse eines Nutzers ihres Dienstes, mit dem sie Vereinbarungen
über die Speicherung von Informationen abgeschlossen haben, auf
Verlangen dritten Personen zu übermitteln, sofern diese ein
überwiegendes rechtliches Interesse an der Feststellung der
Identität eines Nutzers und eines bestimmten rechtswidrigen
Sachverhalts sowie überdies glaubhaft machen, dass die Kenntnis
dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung für die
Rechtsverfolgung bildet.
chripu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2008, 19:21   #3
Baron
Der Unvergleichliche
 
Registriert seit: 18.07.2002
Ort: Wien- wo sonst?
Alter: 66
Beiträge: 10.166

Mein Computer

Standard

Zitat:
Zitat von Perseus Beitrag anzeigen
@ Baron: Du meinst doch das C'T Magazin mit diesen 2 Clowns, Herr Schnurer oder so ähnlich, gell? Na jedenfalls ist das doch eine deutsche Sendung, die in den 3ten Programmen der ARD/ZDF ausgestrahlt wird, meinst du die scheren sich groß um österreichische Anliegen?
Ja die meine ich - und auch im Onlineticker von den Heise News wie auch in der CT wird immer wieder auch von Österreichischen belangen geschrieben!
Würde diese Verbreitung nicht unterschätzen!Die auflagenstärke wird auch immer vom WCM als vorbild angeführt (so groß sind wir nicht!)!
-cttv kannst dir auch als onlinestream runterladen -weltweit!
Baron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2008, 12:18   #4
Joe2003
Newbie
 
Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 4


Standard Datenschutz

Liebe Leidensgenossen!

Zunächst wird jedem User unterstellt er will absichtlich das Urheberrecht verletzten. Ein anderer Aspekt ist aber der, dass durch die Tauschbörse ein potenzieller Käufer auf ein Produkt erst aufmerksam wird. In der Regel ist es so, dass man einen Datenträger kauft, die versiegelte Verpackung öffnen muss um sich über den Inhalt genauer informieren zu können. Sobald die Verpackung aber geöffnet ist erlischt das Rückgaberecht. Der Konsument muss somit ein Produkt behalten ob er es will oder nicht. Diesbezüglich habe ich noch keine Regelung den Konsumentenschutz betreffend gesehen. Die Tauschbörse biete vorab die Möglichkeit, wie ich jetzt weiß illegal sich über ein Produkt zu informieren. In diesem Jahr habe ich auf Grund der Vorinformation bereits 3 DVD’s gekauft. Problematisch ist auch, dass in vielen Fällen ein Urheber nicht angegeben ist

Am vergangenen Freitag habe ich ein Schreiben er Kanzlei erhalten und gestern noch 3 Stück. Ich kann nicht ausschließen, dass die Datei heruntergeladen wurde. Der erste Verstoß soll sich im November 2007 ereignet haben. Leider habe ich auf das Schreiben vom Freitag bereits reagiert und eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Diese habe ich allerdings abgeändert, da sie eine Passage enthält die der Gläubiger mir bestätigen muss und nicht ich ihn. Somit sollte sie erst rechtskräftig sein, wenn die Kanzlei oder der Gläubiger diese gegenzeichnet.

Im Internet habe ich gelesen, dass die Schreiben angefochten werden können, oder gar ungültig sind, wenn die beglaubigte Vollmacht des Gläubigers nicht beiliegt. Hat da Jemand Erfahrung? Eine weitre Frage beschäftigt mich, ist das Schreiben überhaupt firmenmässig gezeichnet. Auf meinem lässt sich der Verfasser nicht feststellen.

Was mich auch interessiert ist, wieso die Telekom die Daten vom November noch hat. In ihren AGB steht 8. Anmeldedaten und Datenschutz, Zustimmung zur Verwendung
Stammdaten werden spätestens sieben Jahre nach Abwicklung aller aus dem Vertragsverhältnis stammenden Ansprüche gelöscht. Verkehrsdaten werden - vorbehaltlich sonstiger gesetzlicher Bestimmungen - binnen sechs Wochen nach Bezahlung der vereinbarten Entgelte gelöscht.

Wieso haben wir eigentlich noch einen Telekom-Anschluss. Nach ihren eigen Angaben müsste sie uns diesen aus diesem Grund kündigen. Zu klären ist auch warum wir über die Datenabfrage nicht verständigt wurden. Wir alle hätten vermutlich früher reagieren können.

Zu klären ist auch noch wieso die „Geschädigten“ nicht gleich reagiert haben, wenn wie in meinem Fall der Verstoß schon im November bekannt war. Es gibt auch noch die Datenschutzkommission die sich die Vorgänge anschauen kann.
Joe2003 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2008, 18:30   #5
Schuttwegraeumer
Jr. Member
 
Registriert seit: 09.08.2006
Alter: 52
Beiträge: 72


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Ich finde hier liegt etwas in der Luft.
TA muss hier gegen bestehende Gesetze vestossen haben, wer anderer kann IP und Identität nicht zusammenführen.
Ich hoffe dass dieser handfeste Skandal nicht einfach irgendwo zu den Akten gelegt wird.
Schuttwegraeumer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.09.2008, 19:38   #6
corleone_84
Newbie
 
Registriert seit: 28.09.2008
Beiträge: 17


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@Joe2003

kannst du bitte deinen post auch eventuell hier machen:
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/fo...4978&start=350


in wiefern würde sich etwas änderen wenn wir den punkt 8. der AGB von aon wiederrufen?! heißt es dann dass sie uns fragen müssen bevor sie daten freigeben?!

achtung in der agb steht die daten werden 6 wochen nach eintreffen der zahlung gelöscht was soviel heißt wie 3 monate später + 6 wochen !!!! hab mit mai einen meiner anschlüsse gekündigt bei TA und die letzte rechnung anfang september bezahlt!!!

Geändert von corleone_84 (30.09.2008 um 19:42 Uhr).
corleone_84 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2008, 13:33   #7
Appy
Newbie
 
Registriert seit: 30.09.2008
Beiträge: 9


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OMG leute ich kann wirklcih garnicht glauben was ich da ab seite 3 gelesen habe

schon genial was sie die Bregenzer da einfallen lassen haben!
es ist zwar alles korrupt und purer betrug ... aber kohle machen sie dammit allemal ...


die wissen ja selber das sie nix rechtlcihes machen und daher ziehen sie ihre mahnungen eh zurück wenn man einen anwalt einschaltet ...

aber für die anwälte ist das ja auch nix schlechtes ... kriegen ja auch etwas vom geld ...


wenn ich davon betroffen wäre würde ich den fall sofort der Presse melden ... selbst der Heute oder der Kronen zeitung ... und dann tut sich da sicher schon etwas. . und es halt bald ein ende ...


ich wurder mich erlcihgesagt das cih noch nix in der zeitung davon gelsen habe!
Appy ist offline   Mit Zitat antworten
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