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#1 |
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Commander Jameson
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Commander Jameson |
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#2 | |
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Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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interessant aus dem link ist auch:
Zitat:
Bitte, die armen Richter in Berlin benötigen dringend einen Taschenrechner, bitte helft ihnen...
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#3 |
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Retro Computing Fan
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Bruchrechnungen anscheinend: 7.3 Monate und 6.7 Monate oder so. Bin jedenfalls froh dass DAS Problem beseitigt ist. Unglücklicherweise bekommt im Gegensatz zu Österreich jeder Ersttäter in Deutschland Halbstrafe.
Hoffentlich passiert ihm nicht böses im Knast. Ich meine, wer sich als ein 15-Jähriges Mäderl (Mit Foto) ausgibt und in ein Männergefängnis kommt... ![]()
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Meine guten PCs: ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony. |
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#4 |
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Commander Jameson
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Mag jetzt roh klingen, aber mir ist ziemlich egal, ob ihm im Knast was passiert.
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Commander Jameson |
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#5 |
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Senior Member
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Alter: 38
Beiträge: 105
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#6 |
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Retro Computing Fan
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Aber nur zu einer Bewährungsstrafe die jetzt in das Urteil eingeschlossen sind. Er ist auch das erste mal im Knast, also ist er ein Erstmaliger. Selbst wenn er es nicht wäre, in Deutschland wird man nach 2/3 der verbüßten Strafe auf jeden Fall entlassen. Dort müssen sich die RichterInnen keine Schwachsinnigen Behauptungen ausdenken um Häftlinge nicht zu entlassen, also ganz anders als in Österreich.
Dabei fällt mir ein Witz ein: Treffen sich zwei Semmeln im Knast. Sagt die Eine: "Hallo, ich bin eine Frische Semmel, und du?". Daraufhin antwortet die Andere: "Und ich bin eine Warme Semmel!!!"
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Meine guten PCs: ZX Spectrum: 48+,128+,+2,+2a,+3,SAM Coupé. Commodore: C64 I/II, VC20, A500 mit GVP A530 40Mhz,A2000 GVP 030/33 18MB RAM, A600HD,A1200. Atari: 130XE, 800XL, Mega STE 4MB, Mega ST4. MSX: Philips, Sony. |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.08.2003
Alter: 48
Beiträge: 915
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In Österreich soll es doch auch die Half und Zeidrittelstrafe geben. Also die Häftlinge werden nach der Hälfte oder eben 2/3 der verbüßen Strafe heimgeschickt. Wann das vorkommt und unter welchen Bedingungen ist mir aber nicht bekannt
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#8 |
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Der Unvergleichliche
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Noch nicht vollständig gegessen:
![]() Zitat: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von Gravenreuth hat nun sieben Tage Zeit, dagegen einen Revisionsantrag beim Kammergericht als nächst höhere Instanz zu stellen. Zur Begründung dieses Antrags bleiben ihm vier Wochen ab Zustellung des schriftlichen Urteils. Ob der verurteilte Rechtsanwalt von dieser Option Gebrauch machen wird, war bislang nicht in Erfahrung zu bringen. Verzichtet er darauf, dürfte er bald nach Zustellung des Urteils eine Vorladung einer Justizvollzugsanstalt im Münchner Raum erhalten. Link: http://www.heise.de/newsticker/Abmah...meldung/116126 |
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#9 | |
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Retro Computing Fan
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Zitat:
Hier ist es nicht von bedeutung für vorzeitige Entlassung ob man bisher nicht die geringste Vorstrafe und gute Führung hat, trotzdem kann nämlich ein Richter in die Ablehnung reinschreiben dass "zu befürchten sei dass der Verurteilte weitere Strafbare Handlungen begehen wird, wenn er vorzeitig entlassen wird" (Gibt es keine Regelmäßigen Untersuchungen des Geisteszustandes bei Richtern?). Zum Glück gibt es auch einige Richter in Österreich, die sich an Gesetze halten.
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.08.2003
Alter: 48
Beiträge: 915
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Also der Gefangene kann dann einen Antrag nach der 1/2 oder 1/3 der Strafe stellen und das Gericht, das auch verurteilt hat, entscheidet dann, ob vorzeitig entlassen wird?
Geändert von iG0r (20.09.2008 um 14:00 Uhr). |
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