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-   -   Gravenreuth auf dem Weg zum Häf'n (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=230688)

garfield36 18.09.2008 23:14

Gravenreuth auf dem Weg zum Häf'n
 
http://www.computerbase.de/news/wirt...lt_haftstrafe/

holzi 18.09.2008 23:44

interessant aus dem link ist auch:

Zitat:

... Die seinerzeit ausgesprochene Haftstrafe von sechs Monaten wurde dabei ... mit einer anderen elfmonatigen Haftstrafe zusammengefasst... Auch die letzten beiden Urteile wurden ursprünglich einzeln vergeben – ausgesprochen wurden Haftstrafen mit einer Länge von sechs beziehungsweise sieben Monaten – und später zusammengefasst. Das Berliner Landgericht setzte damit die neuerliche Freiheitsstrafe auf eine Länge von 14 Monaten fest. Rein mathematisch lassen sich die jeweiligen Zusammenlegungen nicht begründen.
SPENDENAUFRUF:
Bitte, die armen Richter in Berlin benötigen dringend einen Taschenrechner, bitte helft ihnen...

LDIR 19.09.2008 01:22

Bruchrechnungen anscheinend: 7.3 Monate und 6.7 Monate oder so. Bin jedenfalls froh dass DAS Problem beseitigt ist. Unglücklicherweise bekommt im Gegensatz zu Österreich jeder Ersttäter in Deutschland Halbstrafe.
Hoffentlich passiert ihm nicht böses im Knast. Ich meine, wer sich als ein 15-Jähriges Mäderl (Mit Foto) ausgibt und in ein Männergefängnis kommt... :D

garfield36 19.09.2008 08:47

Mag jetzt roh klingen, aber mir ist ziemlich egal, ob ihm im Knast was passiert.

Punky Duck 19.09.2008 11:27

Zitat:

Zitat von LDIR (Beitrag 2311161)
Unglücklicherweise bekommt im Gegensatz zu Österreich jeder Ersttäter in Deutschland Halbstrafe.

Wieso Ersttäter. Der wurde doch schon mehrmals verurteilt.

LDIR 19.09.2008 14:30

Zitat:

Zitat von Punky Duck (Beitrag 2311229)
Wieso Ersttäter. Der wurde doch schon mehrmals verurteilt.

Aber nur zu einer Bewährungsstrafe die jetzt in das Urteil eingeschlossen sind. Er ist auch das erste mal im Knast, also ist er ein Erstmaliger. Selbst wenn er es nicht wäre, in Deutschland wird man nach 2/3 der verbüßten Strafe auf jeden Fall entlassen. Dort müssen sich die RichterInnen keine Schwachsinnigen Behauptungen ausdenken um Häftlinge nicht zu entlassen, also ganz anders als in Österreich.
Dabei fällt mir ein Witz ein:
Treffen sich zwei Semmeln im Knast. Sagt die Eine: "Hallo, ich bin eine Frische Semmel, und du?". Daraufhin antwortet die Andere: "Und ich bin eine Warme Semmel!!!"

iG0r 19.09.2008 15:42

In Österreich soll es doch auch die Half und Zeidrittelstrafe geben. Also die Häftlinge werden nach der Hälfte oder eben 2/3 der verbüßen Strafe heimgeschickt. Wann das vorkommt und unter welchen Bedingungen ist mir aber nicht bekannt ;)

Baron 19.09.2008 20:44

Noch nicht vollständig gegessen::rolleyes:
Zitat:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von Gravenreuth hat nun sieben Tage Zeit, dagegen einen Revisionsantrag beim Kammergericht als nächst höhere Instanz zu stellen. Zur Begründung dieses Antrags bleiben ihm vier Wochen ab Zustellung des schriftlichen Urteils. Ob der verurteilte Rechtsanwalt von dieser Option Gebrauch machen wird, war bislang nicht in Erfahrung zu bringen. Verzichtet er darauf, dürfte er bald nach Zustellung des Urteils eine Vorladung einer Justizvollzugsanstalt im Münchner Raum erhalten.

Link:
http://www.heise.de/newsticker/Abmah...meldung/116126

LDIR 20.09.2008 11:05

Zitat:

Zitat von iG0r (Beitrag 2311284)
In Österreich soll es doch auch die Half und Zeidrittelstrafe geben. Also die Häftlinge werden nach der Hälfte oder eben 2/3 der verbüßen Strafe heimgeschickt. Wann das vorkommt und unter welchen Bedingungen ist mir aber nicht bekannt ;)

Muss nicht sein! Im StGB steht "nach 1/2" und "nach 1/3", das kann bedeuten, dass von einer 10-Jährigen Haftstrafe nur 2 Wochen nachgelassen werden, aber das hängt vom Zuständigen Gericht ab. In Stein werden 0,2% der Häftlinge vorzeitig entlassen (Unter Richter Hans Pollak), un Sonnberg etwa 2-5%, in Hirtenberg sind es 50% (Verletzung des Gleichheitsrechtes, weil es vom Knast wo man einsitz abhängt ob man vorzeitig einlassen wird oder nicht). In Schweiz liegt der gesamte Prozentsatz der Vorzeitigen Entlassungen bei 98%, in Deutschland bei über 50% (Es gibt da auch ein Nord/Süd Gefälle wie in Österreich ein West/Ost). In Österreich wurden bisher 20% vorzeitig entlassen, weil im StGB beim §46 gestanden ist "Er ist zu entlassen, es sei denn..." und da kam Futter für Paranoide Wahnvorstellungen der Richter. Nichts wirklich handfestes und beweisbares. Es genügte also dass ein Richter glubt dass irgendetwas zutrifft, schon lehnt er die Entlassung mit sadistischer Freude ab.
Hier ist es nicht von bedeutung für vorzeitige Entlassung ob man bisher nicht die geringste Vorstrafe und gute Führung hat, trotzdem kann nämlich ein Richter in die Ablehnung reinschreiben dass "zu befürchten sei dass der Verurteilte weitere Strafbare Handlungen begehen wird, wenn er vorzeitig entlassen wird" (Gibt es keine Regelmäßigen Untersuchungen des Geisteszustandes bei Richtern?). Zum Glück gibt es auch einige Richter in Österreich, die sich an Gesetze halten.

iG0r 20.09.2008 13:57

Also der Gefangene kann dann einen Antrag nach der 1/2 oder 1/3 der Strafe stellen und das Gericht, das auch verurteilt hat, entscheidet dann, ob vorzeitig entlassen wird?


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