Zitat:
Zitat von iG0r
(Beitrag 2311284)
In Österreich soll es doch auch die Half und Zeidrittelstrafe geben. Also die Häftlinge werden nach der Hälfte oder eben 2/3 der verbüßen Strafe heimgeschickt. Wann das vorkommt und unter welchen Bedingungen ist mir aber nicht bekannt ;)
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Muss nicht sein! Im StGB steht "nach 1/2" und "nach 1/3", das kann bedeuten, dass von einer 10-Jährigen Haftstrafe nur 2 Wochen nachgelassen werden, aber das hängt vom Zuständigen Gericht ab. In Stein werden 0,2% der Häftlinge vorzeitig entlassen (Unter Richter Hans Pollak), un Sonnberg etwa 2-5%, in Hirtenberg sind es 50% (Verletzung des Gleichheitsrechtes, weil es vom Knast wo man einsitz abhängt ob man vorzeitig einlassen wird oder nicht). In Schweiz liegt der gesamte Prozentsatz der Vorzeitigen Entlassungen bei 98%, in Deutschland bei über 50% (Es gibt da auch ein Nord/Süd Gefälle wie in Österreich ein West/Ost). In Österreich wurden bisher 20% vorzeitig entlassen, weil im StGB beim §46 gestanden ist "Er ist zu entlassen, es sei denn..." und da kam Futter für Paranoide Wahnvorstellungen der Richter. Nichts wirklich handfestes und beweisbares. Es genügte also dass ein Richter glubt dass irgendetwas zutrifft, schon lehnt er die Entlassung mit sadistischer Freude ab.
Hier ist es nicht von bedeutung für vorzeitige Entlassung ob man bisher nicht die geringste Vorstrafe und gute Führung hat, trotzdem kann nämlich ein Richter in die Ablehnung reinschreiben dass "zu befürchten sei dass der Verurteilte weitere Strafbare Handlungen begehen wird, wenn er vorzeitig entlassen wird" (Gibt es keine Regelmäßigen Untersuchungen des Geisteszustandes bei Richtern?). Zum Glück gibt es auch einige Richter in Österreich, die sich an Gesetze halten.
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