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Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs |
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#1 |
Schwarzfußfrettchen
![]() Registriert seit: 28.01.2001
Beiträge: 2.071
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![]() Ob man einen Befähigungsnachweis braucht oder nicht hängt auch von der Art des Gewerbes ab. Gibt ja die freien und die nicht freien. Der Unterschied ist klein, aber essentiell.
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Wann die kan Almdudler ham... \"Es gibt nur einen Weg zur Lunge, und der muss geteert werden, damit der Krebs nicht stolpert!\" http://www.dream.at/gizmo/bunny.gif Image is © 2001 Merle Sterndalsäg.. ähh... jäger ![]() |
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#2 |
<< Gayliebt >>
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![]() Mach Dir am besten einen Termin bei der Wirtschaftskammer aus und lasse Dich kompetent beraten. Die Erstberatung für angehende Jungunternehmer ist kostenlos.
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#3 |
Senior Member
![]() Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 171
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![]() lt. eu.recht gelten die mindest-regeln der mitgliedsländer auch allgemein für alle anderen.
z.b. italien --> gewerbe 1,5 jahre ausgeübt--> berechtigt. dzt. wurde zb in .de die regelung für rauchfangkehrer dahingehend angepasst. Geändert von chosen (23.09.2008 um 02:59 Uhr). |
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