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Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs

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Alt 08.07.2008, 16:40   #1
maxb
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Registriert seit: 06.08.2001
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Zitat:
Zitat von pong Beitrag anzeigen
um dort als Eigentümer - ohne aktive Mitarbeit - nach außen hin aufzutreten.
Mit gewissen Risiken verbunden ist, wenn du dort keine Entscheidungen treffen darfst, aber uneingeschränkte Haftung übernimmst.
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
maxb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2008, 19:55   #2
pong
Inventar
 
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Beiträge: 9.063

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pong eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Zitat von maxb Beitrag anzeigen
Mit gewissen Risiken verbunden ist, wenn du dort keine Entscheidungen treffen darfst, aber uneingeschränkte Haftung übernimmst.
Ich übernehm sicherlich keine uneingeschränkte Haftung, sondern schließe jedgliche Privathaftung aus ... keine Sorge, so schlau bin ich dann nun auch wieder

Zitat:
der unternehmensinhaber selbst muss nicht über die befähigungsvoraussetzungen für die entsprechende branche verfügen ... es kann dies auch durch eine andere (beschäftigte) person erbracht werden ...
Du hast nicht zufällig einen Beleg dafür auf die Schnelle parat?

pong
____________________________________
\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug

Nicht klicken!


Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten


Verplattet
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Alt 08.07.2008, 21:26   #3
JetStreamer
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Beiträge: 1.933

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JetStreamer eine Nachricht über ICQ schicken JetStreamer eine Nachricht über Skype™ schicken
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Zitat:
Erbringt ein Einzelunternehmer oder eine Einzelunternehmerin selbst keinen Befähigungsnachweis, muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer oder eine gewerberechtliche Geschäftsführerin mit Befähigungsnachweis bestellt werden.

Bei juristischen Personen (Kapitalgesellschaft, Vereine etc.) oder eingetragenen Personengesellschaften muss der gewerberechtliche Geschäftsführer oder die gewerberechtlicher Geschäftsführerin ebenfalls den Befähigungsnachweis erbringen.
http://www.help.gv.at/Content.Node/1...e.1300103.html

Für eine Betriebsübernahme wird das sicher interessant sein: http://www.help.gv.at/Content.Node/63/Seite.630000.html

Unternehmerprüfung ist aber afaik für den Gewerbeschein notwendig. Da reicht eine HTL udgl. iirc nicht aus.

Geändert von JetStreamer (08.07.2008 um 21:30 Uhr).
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