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Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs |
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#1 |
Inventar
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![]() Hallo,
also es wird derzeit immer schlimmer. Vor kurzem hatte ich noch das Angebot als Selbstständiger nebenbei mitzuarbeiten. Jetzt bzw. in den nächsten 1-3 Jahren hätte ich nun die Möglichkeit ein Kleinunternehmen (absolut Branchenfremd zu meiner jetzigen Tätigkeit als Programmierer, da es sich um einen Handwerksbetrieb handelt) zu übernehmen, um dort als Eigentümer - ohne aktive Mitarbeit - nach außen hin aufzutreten. Weiß jemand zufällig ob es eine Begrenzung dahingehend gibt, wenn man vor einer eben solchen "Chance" steht, ob hier zur Unternehmensführung im rechtlichen Sinne ein HTL Abschluss - im Bereich EDV und BWL - ausreicht? Und ja, die WKO werde ich demnächst auch aufsuchen müssen. Hätte nur gern eine Vorinfo. pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#2 |
Aussteiger
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![]() der unternehmensinhaber selbst muss nicht über die befähigungsvoraussetzungen für die entsprechende branche verfügen ... es kann dies auch durch eine andere (beschäftigte) person erbracht werden ...
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#3 |
Großmeister
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![]() Mit gewissen Risiken verbunden ist, wenn du dort keine Entscheidungen treffen darfst, aber uneingeschränkte Haftung übernimmst.
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#4 | ||
Inventar
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![]() Zitat:
Zitat:
pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#5 | |
Ex-Abonnent
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![]() Zitat:
Für eine Betriebsübernahme wird das sicher interessant sein: http://www.help.gv.at/Content.Node/63/Seite.630000.html Unternehmerprüfung ist aber afaik für den Gewerbeschein notwendig. Da reicht eine HTL udgl. iirc nicht aus.
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http://www.gehtnet-gibtsnet.at Die Benutzung von WLan-Verbindungen fördert Pickel und führt zur Erblindung Starkstrom kann Schäden am PC verursachen Life is too short - don't be a dick! Geändert von JetStreamer (08.07.2008 um 20:30 Uhr). |
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#6 |
Inventar
![]() Registriert seit: 08.02.2001
Beiträge: 9.977
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![]() Wenn Du dafür Geld bekommst, ist die Frage "warum" sehr wesentlich. Wenn Du meinst, jegliche Privathaftung ausschließen zu können, wofür wirst Du dann gebraucht? Außerdem ist Papier geduldig, zählen tut nur, was bei Gericht herauskommt. So wie Du das beschreibst, kommt mir das ziemlich dubios vor, auch wenn das häufig vorkommt.
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#7 |
Schwarzfußfrettchen
![]() Registriert seit: 28.01.2001
Beiträge: 2.071
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![]() Ob man einen Befähigungsnachweis braucht oder nicht hängt auch von der Art des Gewerbes ab. Gibt ja die freien und die nicht freien. Der Unterschied ist klein, aber essentiell.
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Wann die kan Almdudler ham... \"Es gibt nur einen Weg zur Lunge, und der muss geteert werden, damit der Krebs nicht stolpert!\" http://www.dream.at/gizmo/bunny.gif Image is © 2001 Merle Sterndalsäg.. ähh... jäger ![]() |
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#8 |
<< Gayliebt >>
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![]() Mach Dir am besten einen Termin bei der Wirtschaftskammer aus und lasse Dich kompetent beraten. Die Erstberatung für angehende Jungunternehmer ist kostenlos.
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#9 |
Senior Member
![]() Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 171
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![]() lt. eu.recht gelten die mindest-regeln der mitgliedsländer auch allgemein für alle anderen.
z.b. italien --> gewerbe 1,5 jahre ausgeübt--> berechtigt. dzt. wurde zb in .de die regelung für rauchfangkehrer dahingehend angepasst. Geändert von chosen (23.09.2008 um 02:59 Uhr). |
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