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Handy & Mobiltelefonie Alles über Handys, Handy-Games, Handy-Provider, GSM, UMTS - egal ob Android oder iOS - usw. |
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#5 |
<< Gayliebt >>
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![]() IMHO ist ein Agio (Aufschlag) bei Kreditkartengebühren von einem österr. Standort aus gesehen nicht zulässig. Egal, ob es sich um einen Telefonprovider oder um ein gänzlich anderes Produkt handelt.
Ich würde in diesem Fall den Konsumentenschutz / und oder die RTR kontaktieren und die Abbuchung beeinspruchen. Dazu braucht man keine Rechtsschutzversicherung.
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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