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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#21 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 29.04.2001
Alter: 57
Beiträge: 2.278
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aba geh, die treuhänderische abwicklung inkl vertrag und allem pipapo kostet bei einem guten anwalt für ein durchschnittliches grundstück (ohne haus) net viel mehr als 700€. der anwalt/notar hat eh nix zu tun, der vertrag is derselbe wie seit urzeiten, das grundbuchsgesuch schreibt die sekretärin, das lästige sind nur die klienten.
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#22 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 25.04.2001
Alter: 45
Beiträge: 473
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naja die treuhänderische abwicklung beim notar kostet rund 2-3% des kaufpreises...
der anwalt verlangt (was ich von einem makler gehört hab) auch noch 1% oder mehr der bemessungsgrundlage... da kommt man lcoker auf mehr als 3000 (nur für den anwalt!) ![]()
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#23 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 29.04.2001
Alter: 57
Beiträge: 2.278
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jo, stimmt schon. mein preis is so ca 8 jahre her und war ein pauschalpreis, daher vergleichen und handeln.
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#24 | |
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aus dem schönen Tirol
![]() Registriert seit: 18.02.2002
Ort: Tirolo
Alter: 47
Beiträge: 1.301
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Zitat:
Auch der Notar macht seine Arbeit nicht gratis. Wie teuer das ganze dann insgesamt wird, hängt in erster Linie vom Kaufpreis ab. Ach ja und das Finanzamt will auch noch was haben. Aber die eigentliche Frage war ja, ob er einen Anwalt ZUSÄTZLICH hinzuziehen soll/muss. Und dazu sage ich eindeutig: NEIN
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Díc hospés Spartae nos té hic vidísse iacéntes, | dúm sanctís patriae légibus óbsequimúr (Wanderer, kommst du nach Sparta, verkündige dorten, du habest uns hier liegen gesehn, wie das Gesetz es befahl.) |
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#25 |
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Inventar
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Naja, ich würde mal sagen daß das imo auch vom Notar abhängig ist - sprich wie er gewählt wurde? Theor. unparteiisch - ja, aber wenn er der G'spusi von Vertragspartei B ist, wird der Vertrag zwar juristisch korrekt (dafür muß er ja einstehen), doch u.U. eher zum Vorteil des anderen ausgelegt sein.
Gibt zwar wohl nicht allzuviele Möglichkeiten beim Hauskauf, aber vielleicht gibts div. Klauseln, die ein Rücktrittsrecht bei groben od. dem Verkäufer zwar bekannten, aber nicht gemeldeten Mängeln einräumen. Die Klassiker wie "...über dem halben Wert" & Co sind zwar u.U. gängig (k.A. wie's damit beim Hauskauf aussieht - sollte mich eigentlich auch damit auseinandersetzen, da wir schon seit bald 1 Jahr suchen), könnten aber für dich negative Folgen haben. hast keinen Anwalt im Bekanntenkreis, der dir "einen Preis" machen könnte (*g* "I moch ihnan scho an Preis - warum a net, waunn i jed'n aundan ah an Preis moch...")
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mfg, TeeKiller |
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#26 |
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Elite
![]() Registriert seit: 14.11.1999
Alter: 40
Beiträge: 1.429
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also egal ob anwalt oder notar, du kannst bei beiden furchtbar einfahren, wenn sie fachlich nicht kompetent sind:
zb. hat einer unserer Nachbarn ein servitutrecht für seinen kanalabfluss, blöderweise aber genau durch die mitte vom grundstück grundstück des anderen nachbarn. nun, er hat sein grundstück verkauft (nicht belastet, widmungsmässig in ordnung). nur, wie der neue nachbar sein hausbau begonnen hat, hat er die rohre gefunden --> anders umleiten wäre nicht ohne pumpwerk möglich (wir wohnen am berg), im hobbykeller die spülung des nachbarns durchlaufen lassen wäre auch nicht wirklich die wahre lösung, aber leider steht es irgendwo als art servitut festgeschrieben... fakt ist: er kann keinen keller bauen, oder er muss seinem nachbarn eine pumpanlage und sämtliche grabungsarbeiten für einen neuen kanalanschluss zahlen |
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#27 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 25.10.2001
Beiträge: 246
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mach dir mit dem notar, den du bestimmen kannst einen fixpreis für die vertragerrichtung aus - die sind in der regel verhandlungsbereit
statt einem rechtsanwalt würde ich einen bau-sv für eine bautechnische objektüberprüfung beauftragen |
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#28 |
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aus dem schönen Tirol
![]() Registriert seit: 18.02.2002
Ort: Tirolo
Alter: 47
Beiträge: 1.301
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außerdem gibt es bei der Arbeiterkammer einen Rechts-Service, bei dem Du kostenlos den Vertrag vom Notar überprüfen lassen kannst.
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Díc hospés Spartae nos té hic vidísse iacéntes, | dúm sanctís patriae légibus óbsequimúr (Wanderer, kommst du nach Sparta, verkündige dorten, du habest uns hier liegen gesehn, wie das Gesetz es befahl.) |
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#29 |
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Elite
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brauchst im Regelfall keinen.
Halt im Grundbuch nachsehen etc. solltest von selber machen. Das kannst auch so bzw. sogar online wennst freigeschalten bist. Also kein wirkliches Problem, weiters würde ich mir so einige Gegebenheiten checken (zb. gewisse Rechte und Pflichte) die des öfteren nicht umbedingt drinnen stehen. (etwas nachfragen bei Nachbarn kann nie Schaden). ![]()
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H O M E T O W N alias OE5NIP staatlich geprüfter Funkamateur |
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#30 | |
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Gesperrt
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Zitat:
man kauft doch kein grundstück ohne vorher einen grundbuch-auszug anzusehen ? und wenn ihm das servitut nicht passt, dann darf er eben nicht kaufen oder muss eine entsprechende preisminderung geltend machen ? |
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