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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 29.04.2001
Alter: 58
Beiträge: 2.278
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also irgendwie dreht sich des im kreis
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#12 |
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Hero
![]() Registriert seit: 08.02.2000
Alter: 53
Beiträge: 901
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Also im Vertrag gibt's einen klaren Stichtag der Schlüsselübergabe aus und pasta. Termine wie bis wann alles geräumt werden soll/muss lassen sich sicher auch im Vertrag reinschreiben; aber nicht auf die Folgen vergessen, was bei Terminversämnis passieren soll, z.b. Ausräumen lassen auf Kosten des Verkäufers.
Als Sicherheit solltest Du bei Vertragsabschluß noch einen "RANGORDNUNGSBESCHEID" erwirken. Von Vertragsabschluß bis zur Eintragung im Grundbuch vergehen bis zu 6 Monate; erst wenn Du im Grundbuch bist, bist rechtlich gesehen der Eigentümer. Wenn jetzt in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Grundbucheintragung der Verkäufer in finanzielle Schwierigkeiten kommt, dann ist es möglich auf die Immobilie zu greifen, weil der Verkäufer noch im Grundbuch steht und Du schaust durch die Finger.
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Minds are like parachutes, they only function when open. |
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#13 |
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Senatorin
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also bitte, sowas macht man NUR mit anwalt. dem notar ist das blunzen was in dem vertrag drinnen steht, der bestätigt nur, dass du das wirklich unterschrieben hast.
mann mann mann lg cin
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Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft __________________ Wenn es stimmt, dass Not die Mutter der Erfindung ist, dann ist mit Sicherheit Unvernunft die Großmutter der Verzweiflung __________________ If you can\'t dazzle \'em with brilliance, baffle \'em with bullshit. |
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#14 |
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Inventar
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Stimmt nicht ganz. Auch ein Notar ist ein Jurist und sollte eigentlich Ahnung von Vertragsrecht haben (ist gerade im Grundstücksbereich normalerweise Spezialgebiet der Notare)
Eine Grundbuchseintragung dauert normalerweise keine 6 Monate sondern ist in ein paar Tagen über die Bühne, sofern alle Dokumente vorliegen. Länger dauert es normalerweise nur in Sonderfällen zB wenn Wohnungen noch im Bau sind oder wenn die Liegenschaft aus einer Versteigerung stammt. Grundsätzlich würde ich aber auf jeden Fall einen Treuhänder einschalten, speziell wenn Du den Hauskauf über die Bank (teil-)finanzierst. Natürlich kostet der Geld, aber bei einer so großen Anschaffung sollte das auch nicht mehr ins Gewicht fallen und du brauchst Dich um nix zu kümmern und kannst Dich darauf verlassen, daß alles klappt...
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Alles im Leben ist relativ - nur Vodka ist Absolut |
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#15 |
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Senatorin
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naja ok, war überspitzt formuliert.
also ich würd auch auf alle fälle dazu raten ein treuhandkonto zu verwenden z.b. über deinen rechtsanwalt, damit dich der verkäufer nicht übers ohr hauen kann - vertrauen ist gut, kontolle ist besser. z.b. du überweist den kaufpreis auf das konto, dem verkäufer wird das geld erst vom treuhandkonto überwiesen wenn du im gundbuch stehst. (was nicht das blödeste ist )belastungen im grundbuch hast du eh checken lassen? lg cin
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#16 |
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Inventar
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@Jack: Klingt so als hättest noch nie mit einem Notar zu tun gehabt
![]() Meiner bisherigen Erfahrung nach würde ich nicht ohne zwei eigene Anwälte zu einem Notar gehen Insofern, wie Cindy richtig sagt: Solche Dinge NIE ohne eigenen und möglichst guten Anwalt erledigen.
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Ich bin dieser Träumer dort draußen am Meer, und mich packt diese Wehmut manchmal so schwer, aber keine Vision geb ich kampflos verloren... Joachim Witt |
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#17 |
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Inventar
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Persönlich noch nicht, stimmt. Aber beruflich hab ich mit Hausfinanzierungen und Grundbuchsabwicklung zu tun. Und aus meiner Erfahrung heraus würde ich zu einem Anwalt nur mit 2 guten Freunden (zB Smith&Wesson
) gehen ![]()
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Alles im Leben ist relativ - nur Vodka ist Absolut |
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#18 | |
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aus dem schönen Tirol
![]() Registriert seit: 18.02.2002
Ort: Tirolo
Alter: 47
Beiträge: 1.301
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Zitat:
Notar erledigt alles in so einem Fall. Und ich muss es wissen. Ich arbeite bei einem Notar !
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Díc hospés Spartae nos té hic vidísse iacéntes, | dúm sanctís patriae légibus óbsequimúr (Wanderer, kommst du nach Sparta, verkündige dorten, du habest uns hier liegen gesehn, wie das Gesetz es befahl.) |
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#19 | |
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aus dem schönen Tirol
![]() Registriert seit: 18.02.2002
Ort: Tirolo
Alter: 47
Beiträge: 1.301
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Zitat:
Es gibt dafür eine eigene Notartreuhandbank. Der Notar ist sogar dazu verpflichtet dich über Belastungen im Grundbuch aufzuklären.
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#20 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 25.04.2001
Alter: 45
Beiträge: 473
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ja stimmt, treuhandkonto haben notare auch, der überweist natürlich erst nach eintragung ins grundbuch...
unwesentlich wären die anwaltskosten nicht, da muß man locker mit mind. 3000 und aufwärts rechnen (was ich so gehört hab) die frage stellt sich einfach deshalb, weil es ja die gewährleistung, wie man sie von normalen produkten gewohnt ist, nicht vorhanden ist, wär natürlich blöd, wenn man nach einem jahr draufkommt, daß statt ziegeln styropor verwendet wurde
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