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Consumer Electronics Digitales TV, DVD-Player und DVD-Reviews |
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#11 | |
Master
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![]() Zitat:
/schnulzenfilmfreak, doch niemand anderer wird mit dem programm von ORF2 bedient. desweiteren bin ich nicht damit einverstanden, dass sich ORF wie ein privater gibt, aber da bin ich ja bekanntlich nicht alleine.... ciao ciao |
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#12 | |
Elite
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lg, cenus ------------------ §1 Alle Tipps und Tricks sind ohne Garantie auf Korrektheit und Vollstaendigkeit. §2 Es wird von mir keine Haftung fuer etwaige entstandene Schaeden uebernommen. §3 Des weiteren distanziere ich mich von den von mir bekanntgegebenen Urls und Websites. ------------------ Schaetze das wars, oder habe ich was uebersehen? ![]() |
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#13 |
Elite
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![]() Wenn du eine Empfangsgerät hast, dann melde es einfach an.
Du mußt den GIS-Menschen nicht reinlassen, aber er kommt dann wieder mit Begleitung, die die entsprechende Befungnis zum Betreten deiner Wohnung haben und dann wird es teuer.
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lg, cenus ------------------ §1 Alle Tipps und Tricks sind ohne Garantie auf Korrektheit und Vollstaendigkeit. §2 Es wird von mir keine Haftung fuer etwaige entstandene Schaeden uebernommen. §3 Des weiteren distanziere ich mich von den von mir bekanntgegebenen Urls und Websites. ------------------ Schaetze das wars, oder habe ich was uebersehen? ![]() |
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#14 | |
Gesperrt
Registriert seit: 23.08.2000
Beiträge: 3.692
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![]() Zitat:
![]() habe da vor ein paar wochen selbst einmal bei der gis angerufen und die aussage der mitarbeiterin _nur_ empfangsgeräte müssen bezahlt werden. dazu zählt kein internet anschluss und somit kein webradio. auch zählt kein videoabspielgerät welches keinen tuner hat. darum habe ich extra nocheinmal nach gefragt. folgende frage: wenn ich auf meinen computer übers internet radio höre also und ich keinen radio/fernseh empfänger habe (obwohl radio kann man auch alleine nehmen), dann brauche ich keine gis bezahlen. antwort: ja und wenn mir fad wäre, dann könnte ich mir jeden tag orf aufnehmen lassen und mir jeden tag orf über video anschauen und müsste nix zahlen. nur darf kein tuner im gerät drinnen sein. also dieser ist auszubauen. |
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#15 | |
Hero
![]() Registriert seit: 15.04.2001
Beiträge: 911
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![]() Zitat:
unter diesem link mal die Gebührentabelle zur Info. Empfänger der Gebühr: Bundesministerium für Finanzen Länder & Bund auch noch ne Umsatzsteuer und natürlich der ORF aber wie gesagt der Grund für die Gebühr ist nicht nur der ORF sondern auch die anderen Empfänger - desshalb auch die genaue "Eintreibung" der Gebühr!
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....Gruß Oesi |
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#16 | |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 20.04.2003
Alter: 61
Beiträge: 66
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![]() Zitat:
Das darf nur die Polizei und die auch nur mit Duchsuchungsbefehl. Hat sie keinen, läßt du sie nicht rein. Aus die Maus. So ist es in Deutschland, aber ich glaube nicht, daß das in Österreich anders ist.
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mit freundlichen Grüßen Dirk Taggesell |
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#17 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023
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#18 |
Elite
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![]() Es heißt nicht Durchsuchungsbefehl, sondern hat eine andere Bezeichnung. de-facto wird deine Unterkunft nicht durchsucht, sonder in Augenschein genommen(?), aber so genau weiß ich es nicht. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
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lg, cenus ------------------ §1 Alle Tipps und Tricks sind ohne Garantie auf Korrektheit und Vollstaendigkeit. §2 Es wird von mir keine Haftung fuer etwaige entstandene Schaeden uebernommen. §3 Des weiteren distanziere ich mich von den von mir bekanntgegebenen Urls und Websites. ------------------ Schaetze das wars, oder habe ich was uebersehen? ![]() |
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#19 |
Senior Member
![]() Registriert seit: 07.12.2004
Beiträge: 118
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![]() Praktisch wird die GIS Dich schriftlich auffordern mitzuteilen, warum für Deine Wohnung keine Meldung vorliegt. Antwortest Du NICHT wird sie die Bezirksverwaltungsbehörde informieren. Antwortest Du zwar, aber nicht wahrheitsgemäß (oder die GIS vermutet zumindest es wäre nicht wahrheitsgemäß) wird vermutlich ebenfalls die BH eingeschaltet. Meldest Du Dich als Reaktion auf deren Schreiben einfach an passiert Dir vermutlich nichts. Im Endeffekt kann es also dabei sehr wohl zu einer Wohnungsbetretung durch die BH oder Polizei kommen (es wird dabei aber nur die Wohnung "begangen" und nicht durchsucht - Durchsuchen wäre ja völlig am Ziel vorbei, denn es heißt ja im RGG ausdrücklich "zum Empfang bereit gehalten".
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