Praktisch wird die GIS Dich schriftlich auffordern mitzuteilen, warum für Deine Wohnung keine Meldung vorliegt. Antwortest Du NICHT wird sie die Bezirksverwaltungsbehörde informieren. Antwortest Du zwar, aber nicht wahrheitsgemäß (oder die GIS vermutet zumindest es wäre nicht wahrheitsgemäß) wird vermutlich ebenfalls die BH eingeschaltet. Meldest Du Dich als Reaktion auf deren Schreiben einfach an passiert Dir vermutlich nichts. Im Endeffekt kann es also dabei sehr wohl zu einer Wohnungsbetretung durch die BH oder Polizei kommen (es wird dabei aber nur die Wohnung "begangen" und nicht durchsucht - Durchsuchen wäre ja völlig am Ziel vorbei, denn es heißt ja im RGG ausdrücklich "zum Empfang bereit gehalten".
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