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Rundfunkgebührkontrolleure
Ich weiß, es gibt schon so ein Thread zu diesem Thema, aber ich möchte gerne all diejenigen einmal fragen, die das schon erlebt haben, mit welcher Taktik die GIS-Kontrolleure versuchen, sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen bzw. mit Strafen drohen?
Was sagen sie und wie überrummpeln sie einen (wenn der fernseher im Hintergrund läuft ist es ja klar) und welche gschichtln drücken sie, um den Leuten Angst einzujagen? Ich frage das, da ich damit rechne, bald Besuch von der Gis zu bekommen, habe in der Wohnung einen alten Fernseher stehen, der eigentlich deffekt ist und nur dazu dient, Videofilme anzuschauen. Ich schaue überhaupt nie Fernsehen, weiß aber daß die GIs das wenig interessieren wird. Möchte mich also hiermit vorbereiten, damit ich nicht aus verblüffung die Kontrolleure reinlasse...:) mfg |
Kurz 2 Dinge: Du müsstest den Tuner bei deinem Fernseher ausbauen lassen und dir dafür eine Bestätigung geben lassen. Dann erst ist das Argument "Ich tu nur Video schauen" gültig.
Außerdem ist auch ein Radioempfangsgerät gebührenpflichtig. Also darfst du kein einziges HiFi Gerät, das Radio empfangen kann in der Wohnung haben. Ich meine: das Beste ist, wenn sie da sind, bittest du sie um ein Formular und beißt in den sauren Apfel. Mich wollten sie wegen einem falschen Telefonbucheintrag (Hausnummer 1/8/9 statt 189 im Elternhaus) per Post zum Zahlen bringen. Ein Anruf meinerseits hat allerdings den Irrtum geklärt. |
gaaaanz dumme frage, wenn kein tv-tuner und kein radioempfangsgerät
im haus ist, ich aber mit dem pc z.b. FM4 über den webstream höre, muss ich dann auch GIS entrichten? ciao ciao |
Ich denk mal die Art und Weise wie der "Content" an dein Auge oder Ohr gelangt ist denen recht egal. Du konsumierst, also solltest du ehrlicherweise auch dafür zahlen. Ausserdem muss das Staatliche TV & Radioprogramm ja auch irgendwie finanziert werden... Auch Müll kostet schliesslich was ;)
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Meine zwei Cent als juristischer Laie:
Erstens: du mußt sie nicht reinlassen, auch wenn an der Wohnungstür deutlich Fernseh- oder Radioton zu hören ist. Die GEZ-Leute haben keinerlei hoheitliche Befugnisse. Du müßtest nichtmal die Polizeir reinlassen, wenn die keinen Durchsuchungsbefehl haben (Theoretisch. Es gibt da noch so Sachen wie "Gefahr im Verzuge"). Zweitens: wenn Du Fernsehempfänger oder Radio hast und auch benutzt, solltest du das auch bezahlen. Damit finanzierst du weniger das so genannte Unterschichtenfernsehen als die eher hochwertigeren Sendungen auf den öffentlich-rechtlichen Kanälen. Alles andere wäre Leistungserschleichung, auch wenn die Handhabe zu deren Verfolgung eher ungenügend ist. |
Zitat:
Wenn Du ein empfangsfähiges Gerät besitzt, mußt Du zahlen, dazu gehört aber KEIN Webradio, sehr wohl aber ein Fernsehempfänger im PC. lg juro |
Zitat:
Ich sehe das Ganze eher volkswirtschaftlich. Jetzt bezahle ich 21 € im Monat, dafür gibt es weniger (Langzeit-)Arbeitslose. |
wenn ich mich recht erinnere sind tragbare radiogeräte frei. Desshalb musst im auto keine zusatzgenehming fürs autoradio mehr mitführen so wies früher notwendig war.
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Also auf http://www.orf-gis.at steht einiges an Information - Leider nicht alles.
@Juro: Hast du das mit dem Webradio irgendwo schriftlich? @Lou: Autoradios sind definitiv frei. Tragbare Geräte nicht?!.
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Zitat:
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