Zitat:
Original geschrieben von wizard
Habe mal folgende Verständnisfrage:
Das NB meiner Schwägerin (Acer, naja) hat ein defektes CD-Rom.
Hab ich einen Gewährleistungsanspruch?
|
Den hast du und zwar 2Jahre nach der europäische Verbrauchsgüterkaufrichtlinie.
Wenn der Fehler schon beim Kauf vorlegen hat dann hast ihn praktisch mitgekauf und mußt ihn selber bezahlen.
Da ich nicht annehme das dein CD schon beim Kauf defekt war und dus nicht übernormal beansprucht hast? besteht 2Jahre Gewährleistung. Sollte der Händler der Gewährleistung nicht nachkommen hast in A des Recht auf Wandlung und kannst vom Kaufvertrag zurücktreten.