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Frage zu Garantie und Gewährleistung
Habe mal folgende Verständnisfrage:
Das NB meiner Schwägerin (Acer, naja) hat ein defektes CD-Rom. Habe bei Acer abgerufen, dort wurde mir mitgeteilt, Garantie ist im 1 Jahr und im 2 Jahr Gewährleistung, und wenn das NB älter als ein Jahr ist, wird KEINE kostenlose Reparatur durchgeführt, nur dann wenn der Defekt seit Anfang an besteht. Da ich KEINE AHNUNG habe frage ich mal, ist das so legitim ? Danke mfG: |
Ja, ist es
nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestanden hat. Defekte CD/DVD Laufwerke bei Notebooks sind keine Seltenheit, aber auch leider recht teuer. Vielleicht findest du billig ein altes Notebook zum Ausschlachten, falls wirklich nur das Laufwerk hin ist - aber Achtung Laufwerke anderer Hersteller oder Modelle passen evtl. nicht. |
Oder du begnügst dich mit einem externen Laufwerk.
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Genau das wollte ich nicht hören :heul:
Spass ohne, DANKE für die Antworten. lg |
schau mal, vielleicht passt auch ein ganz normales cd laufwerk in den laufwerkshalterung
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Re: Frage zu Garantie und Gewährleistung
Zitat:
Den hast du und zwar 2Jahre nach der europäische Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Wenn der Fehler schon beim Kauf vorlegen hat dann hast ihn praktisch mitgekauf und mußt ihn selber bezahlen. Da ich nicht annehme das dein CD schon beim Kauf defekt war und dus nicht übernormal beansprucht hast? besteht 2Jahre Gewährleistung. Sollte der Händler der Gewährleistung nicht nachkommen hast in A des Recht auf Wandlung und kannst vom Kaufvertrag zurücktreten. |
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