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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 07.03.2005, 15:31   #8
RaistlinMajere
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du kannst, wie schon bemerkt, entweder das gewährleistungsrecht beim händler oder die garantieeinhaltung beim hersteller verlangen.
wird vom resultat her aufs selbe hinauslaufen, mit dem unterschied, daß du beim pochen aufs gewährleistungsrecht nicht 8 wochen warten wirst müssen, sondern höchstens 3. im gewährleistungsrecht ist das an sich geregelt, daß du erstmal mit dem ding hingehen und gewährleistung einfordern kannst. das bedeutet entweder einen austausch des geräts oder einen reparaturversuch (irgendwelche lustige AGB´s, die dem kunden weißmachen sollen, daß ein austausch erst nach 3 reparaturversuchen möglich ist, wie z.b. bei saturn, entbehren jeder rechtlichen grundlage). du kannst prinzipiell sofort ein neues gerät verlangen, allerdings hat der händler das recht auf einen reparaturversuch. dieser muß "in angemessener frist mit möglichst geringen unannehmlichkeiten für den übernehmer" (ABGB §932 (3)) von statten gehen. leider ist dieser begriff in den entsprechenden paragraphen nicht näher ausgeführt, wartezeit von 8 wochen zählen da allerdings sicher nicht dazu. üblich sind 2, max. 3 wochen. wenn dann noch nix ist, kannst du eine kaufwandlung verlangen, siehe ABGB §932 (4).

so gesehen glaube ich nicht, daß sich der händler um die gewährleistung drücken wollte (auch wenn ich bisher nur wenige händler gesehen habe, die sich damit wirklich ausgekannt haben, meistens mußte ich ihnen erst anhand der paragraphen erklären, wie das tatsächlich ablaufen sollte), es dürfte möglicherweise tatsächlich um ein paar tage länger dauern, wenn du das über ihn machst, als über den hersteller direkt (kann ich allerdings nicht sagen, wie lange die brauchen würden, aber der händler muß das erst einschicken etc.). bei letzterem nutzt du halt eine garantie, keine gewährleistung - na und? resultat ist dasselbe, fernseher funzt danach hoffentlich.

wenn du zum argumentieren anfangst, solltest du 1. über einen rechtschutz verfügen (leider in zeiten wie diesen absolut notwendig, wenns um sowas geht, die händler sind zum teil echt unverschämt) und dir zudem die folgenden paragraphen reinziehen:

ABGB §922, 924, 932
Konsumentenschutzgesetz §6, 8, 9b

alles zu finden übers RIS.

interessant sind in diesem zusammenhang auch diese links:

http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm
http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-2340.html
http://wien.arbeiterkammer.at/pictur..._Konsument.pdf
____________________________________
"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret."
Then he pulled the trigger of his BFG9000.
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