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-   -   gewährleistung bei digitrend nach fernseherkauf (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=160430)

frankenstone 05.03.2005 13:18

gewährleistung bei digitrend nach fernseherkauf
 
hallo!

ich hab mir am donnerstag bei digitrend einen fernseher (http://geizhals.at/a122461.html) gekauft (selbstabholer) der leider ein netzgerät besitzt mit dem geräuschpegel eines hochspannungstrafos :-(
dass er auch leiser kann hat er schon mal bewiesen, mitten unterm fernsehen war das surren und brummen des trafos mal kurz für eine halbe stunde weg (ohne änderung von irgendwelchen einstellungen!)
genau aus dem soeben angeführten bemängelungsgrund habe ich am freitag mit einem herrn hazi (costumer-service) telefoniert welcher meinte, dass ich das gerät zu toshiba bringen soll, weil ich ja eh 5 jahre herstellergarantie habe und es nur unnötig länger dauern würde wenn ich den fernseher zu ihm bringen würde (also meiner meinung nach will er nur der gewährleistung ausweiche, kann aber auch sein, dass ich mich irre ;-) )
laut http://www.infos-fuer-alle.de/scheck....html#Garantie :
"Wenn der Verkäufer bockt und auf den Hersteller verweist, sollte sich der Kunde das schriftlich geben lassen," sagt Rechtsanwalt Udo Vetter. "Dafür genügt der Satz, daß wegen der Garantie keine Gewährleistung übernommen werde.
Oder ein Zeuge kann diese Aussage bestätigen.
Damit läßt sich insbesondere in den ersten sechs Monaten der Anspruch ruckzuck einklagen."
sollte man in so einem fall so vorgehen, denke das ist ein guter ansatz ...
dann der nächste "defekt" ist heute morgen aufgetreten, ab heute funktioniert der teletext auch nicht mehr, deswegen war ich heute vormittag gleich beim digitrend, jedoch wurde ich leider vertröstet, dass der zuständige herr erst wieder am montag im geschäft ist, na ok gut, war mein fehler, ich hätte anrufen können

so, nachdem ihr jetzt die hintergründe wisst, würde ich euch gerne fragen was ihr in meiner situation tun würdet, z.B.:
-) auf das 14 tägige rücktrittsrecht im sinne des konsumentenschutzgesetzes bestehen
-) das gerät zu toshiba bringen und die 5-jährige händlergarantie in anspruch nehmen (um dann auf auf die gewährleistung des händlers pfeifen zu können und wochenlang keinen fernseher haben)
-) auf die gewährleistung des händlers, ihm das gerät hinstellen und sagen, dass man möglichst schnell einen funktionstüchtige fernseher wünscht
-) ...

ich bin euch für jeden hilfreichen rat dankbar!

lg, frankenstone

pong 05.03.2005 18:30

Zitat:

-) auf das 14 tägige rücktrittsrecht im sinne des konsumentenschutzgesetzes bestehen
Wenn du mit dem Wertminderungsabschlag leben kannst...

Zitat:

-) das gerät zu toshiba bringen und die 5-jährige händlergarantie in anspruch nehmen (um dann auf auf die gewährleistung des händlers pfeifen zu können und wochenlang keinen fernseher haben)
Da es sowieso eine Niederlassung in Wien gibt... wheres the problem?

Zitat:

-) auf die gewährleistung des händlers, ihm das gerät hinstellen und sagen, dass man möglichst schnell einen funktionstüchtige fernseher wünscht
Wenn du bis zu 8 Wochen ohne Gerät auskommen willst..

Ansonsten klag ruhig, oder willst du doch noch dieses Jahr fernsehen?

pong

pirate man 05.03.2005 20:34

ich sehs genauso wie pong
wenns schon in wien eine niederlassung von toshiba gibt dann hupf dort hin
geht sicher am schnellsten

Woodz 06.03.2005 01:06

gewährleistung...
mit dem gerät zum händler und austausch verlangen.

str1ker 06.03.2005 02:28

Re: gewährleistung bei digitrend nach fernseherkauf
 
zum hersteller gehen.. is einfacher und du kannst gleich dort dem lieben techniker alles sagen..

denn für selbstabholer gilt so und so dieses rücktrittsrecht nicht da du nicht im fernabsatz gehandelt hast...

da kann ich mich an einen netten kunden erinnern der bei mir ein d70 gehäuse gekauft hat..

war das ein theater..

CISK 06.03.2005 02:46

naja, so einfach darfst du das nicht sagen

RaistlinMajere 07.03.2005 15:28

du kannst, wie schon bemerkt, entweder das gewährleistungsrecht beim händler oder die garantieeinhaltung beim hersteller verlangen.
wird vom resultat her aufs selbe hinauslaufen, mit dem unterschied, daß du beim pochen aufs gewährleistungsrecht nicht 8 wochen warten wirst müssen, sondern höchstens 3. im gewährleistungsrecht ist das an sich geregelt, daß du erstmal mit dem ding hingehen und gewährleistung einfordern kannst. das bedeutet entweder einen austausch des geräts oder einen reparaturversuch (irgendwelche lustige AGB´s, die dem kunden weißmachen sollen, daß ein austausch erst nach 3 reparaturversuchen möglich ist, wie z.b. bei saturn, entbehren jeder rechtlichen grundlage). du kannst prinzipiell sofort ein neues gerät verlangen, allerdings hat der händler das recht auf einen reparaturversuch. dieser muß "in angemessener frist mit möglichst geringen unannehmlichkeiten für den übernehmer" (ABGB §932 (3)) von statten gehen. leider ist dieser begriff in den entsprechenden paragraphen nicht näher ausgeführt, wartezeit von 8 wochen zählen da allerdings sicher nicht dazu. üblich sind 2, gnadenhalber 3 wochen. wenn dann noch nix ist, kannst du eine kaufwandlung verlangen, siehe ABGB §932 (4).

so gesehen glaube ich nicht, daß sich der händler um die gewährleistung drücken wollte (auch wenn ich bisher nur wenige händler gesehen habe, die sich damit wirklich ausgekannt haben, meistens mußte ich ihnen erst anhand der paragraphen erklären, wie das tatsächlich ablaufen sollte), es dürfte möglicherweise tatsächlich um ein paar tage länger dauern, wenn du das über ihn machst, als über den hersteller direkt (kann ich allerdings nicht sagen, wie lange die brauchen würden, aber der händler muß das erst einschicken etc.). bei letzterem nutzt du halt eine garantie, keine gewährleistung - na und? resultat ist dasselbe, fernseher funzt danach hoffentlich.

wenn du zum argumentieren anfangst, solltest du 1. über einen rechtschutz verfügen (leider in zeiten wie diesen absolut notwendig, wenns um sowas geht, die händler sind zum teil echt unverschämt) und dir zudem die folgenden paragraphen reinziehen:

ABGB §922, 924, 932
Konsumentenschutzgesetz §6, 8, 9b

alles zu finden übers RIS.

interessant sind in diesem zusammenhang auch diese links:

http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm
http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-2340.html
http://wien.arbeiterkammer.at/pictur..._Konsument.pdf

RaistlinMajere 07.03.2005 15:31

du kannst, wie schon bemerkt, entweder das gewährleistungsrecht beim händler oder die garantieeinhaltung beim hersteller verlangen.
wird vom resultat her aufs selbe hinauslaufen, mit dem unterschied, daß du beim pochen aufs gewährleistungsrecht nicht 8 wochen warten wirst müssen, sondern höchstens 3. im gewährleistungsrecht ist das an sich geregelt, daß du erstmal mit dem ding hingehen und gewährleistung einfordern kannst. das bedeutet entweder einen austausch des geräts oder einen reparaturversuch (irgendwelche lustige AGB´s, die dem kunden weißmachen sollen, daß ein austausch erst nach 3 reparaturversuchen möglich ist, wie z.b. bei saturn, entbehren jeder rechtlichen grundlage). du kannst prinzipiell sofort ein neues gerät verlangen, allerdings hat der händler das recht auf einen reparaturversuch. dieser muß "in angemessener frist mit möglichst geringen unannehmlichkeiten für den übernehmer" (ABGB §932 (3)) von statten gehen. leider ist dieser begriff in den entsprechenden paragraphen nicht näher ausgeführt, wartezeit von 8 wochen zählen da allerdings sicher nicht dazu. üblich sind 2, max. 3 wochen. wenn dann noch nix ist, kannst du eine kaufwandlung verlangen, siehe ABGB §932 (4).

so gesehen glaube ich nicht, daß sich der händler um die gewährleistung drücken wollte (auch wenn ich bisher nur wenige händler gesehen habe, die sich damit wirklich ausgekannt haben, meistens mußte ich ihnen erst anhand der paragraphen erklären, wie das tatsächlich ablaufen sollte), es dürfte möglicherweise tatsächlich um ein paar tage länger dauern, wenn du das über ihn machst, als über den hersteller direkt (kann ich allerdings nicht sagen, wie lange die brauchen würden, aber der händler muß das erst einschicken etc.). bei letzterem nutzt du halt eine garantie, keine gewährleistung - na und? resultat ist dasselbe, fernseher funzt danach hoffentlich.

wenn du zum argumentieren anfangst, solltest du 1. über einen rechtschutz verfügen (leider in zeiten wie diesen absolut notwendig, wenns um sowas geht, die händler sind zum teil echt unverschämt) und dir zudem die folgenden paragraphen reinziehen:

ABGB §922, 924, 932
Konsumentenschutzgesetz §6, 8, 9b

alles zu finden übers RIS.

interessant sind in diesem zusammenhang auch diese links:

http://www.konsument.at/seiten/p2358.htm
http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-2340.html
http://wien.arbeiterkammer.at/pictur..._Konsument.pdf

Woodz 07.03.2005 18:23

Zitat:

allerdings hat der händler das recht auf einen reparaturversuch.
das stimmt so nicht.
der konsument hat grundsätzlich die wahl zwischen austausch und reparatur. der unternehmer kann den austausch nur verweigern, wenn dieser mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden wäre.

lg
woodz

frankenstone 07.03.2005 20:46

newsflash
 
ich hab das gerät jetzt auf alle fälle mal zum toshiba-service gebracht und kanns mir erstaunlicherweise morgen eh schon wieder abholen, na ich hoffe mal auf das beste ...


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