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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 04.01.2005, 17:12   #1
D&D&D&D
Gast
 
Beiträge: n/a


Standard

hi...


du viel spaß´dabei... also ich weiß nicht was dich die mom. strafe kostet, aber ich würde sagen es steht in keinem verhältnis dazu, was auf dich dann zukommen wird, ich kann dich sehr gut verstehen, du bist auf der totaln willkür dieser "sheriffs" ausgesetzt...

nun so wie ich das sehen wird es nachfolgend aussehen:

du hast einen "strafezettel" bekommen, der KEIN Bescheid ist, dh.
du mußt mal einen richtigen Bescheid abwarten, den kannst du nur erreichen wenn du die Strafe nicht bezahlst....

dann hast du 2 wochen zeit gegen den BESCHEID (gem. Verwaltungsstrafverfahren - ab hier bist du Partei und hast auch versch. Rechte)) einen EINSPRUCH schriftlich einzubringen an die 1. Instanz (mag. Wien), dort wird weiterentschieden

bei Ablehnung kannst du abermals einen Einspruch, aber diesmal an die 2. Instanz (UVS)einbringen... sollte dieser widerarwartend abgelehnt werden dann kannst du das "oberste Gericht" in diesem Fall der Verwaltungsgerichtshof (VWG)anrufen... ob du dazu aber schon einen Anwalt brauchst kann ich dir jetzt nicht genau sagen...

aber so sieht - bis auf möglicher weise kleinen abänderungen - der verwaltungskrieg aus....

noch was; die Strafe darf sich nicht erhöhen, als die du bereits auf dem Erlagschein hast, lediglich die Verwaltungskosten ( ich glaube 1. Instanz 10% und 2. Instanz 20%, soweit ich noch weiß)werden dir dazugerechnet...

also alles in allem, würde ich das, und ohne rechtsschutzversicherung schon gar nicht, machen... die frage ist nur, ob die rechtsschutzversicherung bei derart niedrigen Strafen schon greift...

lg
 
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