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Parksheriff Wien !
vorgeschichte:
habe parkschein ausgefüllt für 2h.liegt vorm lenkrad. komme zum auto 10min. früher als nötig,liegt Strafzettel im Wischer. Begründung: kein Parkschein im Auto. Heute angerufen ,irgendwo beim Stadion zuhause,was das soll. antwort:"ohne zeugen haben sie schlechte karten" !!! was soll das bitte? soll man sein auto fotografieren bevor man es verlässt? auf jedenfall wird einspruch erhoben,und nötigenfalls bis vors oberste gericht gegangen. und wenn dann noch immer schuld meinerseits,wird ordentlich durchgeladen!! sind die wiener deppat??? |
Zitat:
viel spass beim einspruch, sicher dich ab, zeugen, fotos, kopien, einschreiben...durchladen :lol: |
Zitat:
:D http://www.cnn.com/WORLD/africa/9808....bin.laden.jpg |
Ich weiss, ist beschiss.
Eltern haben Parkpickerl und schon 2x Strafzettel gekriegt weil angeblich keins oben war. Dabei wars oben rechts neben "dem Pickerl" aufgeklebt, ich frag mich wo die hinschauen... Und dann erst ihre Öffnungszeiten, einfach lächerlich... da verliert man Arbeitszeit für einen Fehler der nichtmal mit "Entschuldigung" abgeglichen wird. |
ich wäre für eine sammelklage fagan vs ma46 :D
wer macht mit? guru? ;) |
Zitat:
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hi...
du viel spaß´dabei... also ich weiß nicht was dich die mom. strafe kostet, aber ich würde sagen es steht in keinem verhältnis dazu, was auf dich dann zukommen wird, ich kann dich sehr gut verstehen, du bist auf der totaln willkür dieser "sheriffs" ausgesetzt... nun so wie ich das sehen wird es nachfolgend aussehen: du hast einen "strafezettel" bekommen, der KEIN Bescheid ist, dh. du mußt mal einen richtigen Bescheid abwarten, den kannst du nur erreichen wenn du die Strafe nicht bezahlst.... dann hast du 2 wochen zeit gegen den BESCHEID (gem. Verwaltungsstrafverfahren - ab hier bist du Partei und hast auch versch. Rechte)) einen EINSPRUCH schriftlich einzubringen an die 1. Instanz (mag. Wien), dort wird weiterentschieden bei Ablehnung kannst du abermals einen Einspruch, aber diesmal an die 2. Instanz (UVS)einbringen... sollte dieser widerarwartend abgelehnt werden dann kannst du das "oberste Gericht" in diesem Fall der Verwaltungsgerichtshof (VWG)anrufen... ob du dazu aber schon einen Anwalt brauchst kann ich dir jetzt nicht genau sagen... aber so sieht - bis auf möglicher weise kleinen abänderungen - der verwaltungskrieg aus.... noch was; die Strafe darf sich nicht erhöhen, als die du bereits auf dem Erlagschein hast, lediglich die Verwaltungskosten ( ich glaube 1. Instanz 10% und 2. Instanz 20%, soweit ich noch weiß)werden dir dazugerechnet... also alles in allem, würde ich das, und ohne rechtsschutzversicherung schon gar nicht, machen... die frage ist nur, ob die rechtsschutzversicherung bei derart niedrigen Strafen schon greift... lg :) |
hallo,
durchladen wie das klingt:rolleyes: die sheriffs haben in den meisten fällen oberwasser-->trauig aber war ich kann mir vorstellen wenn man von so einem sheriff das auto kennt "in einer nacht und nebel aktion die taferl demontiert" und dann bei der polizei anruft und eine meldung macht (herrenloses auto ohne taferl:D ) das das sicher eine murz hetz ist.(abmelden-neu anmelden und womöglich noch abschleppkosten) dann werden diese idioten lernen zu schauen.... lg.morph:ms: |
ich hab gelesen "wenn einem so ein sheriff vors auto rennt"
tztztz |
Zitat:
habe das schon dem kurier u. der krone geschrieben,das wird sicher ein fressen für die. wo bitte kommen wir dahin,wenn solche typen einfach strafzetteln verteilen und dann angeblich im recht sind? wenn die das in einer gasse machen,und jeder zweite zahlt,weil er zu faul ist dagegen etwas zu unternehmen,dann sinds natürlich voll weiss. aber net mit mir,scheiss wiener gesindel!!! |
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