naja laut ecg trifft den content provider, i.d.r. der betreiber der website (aber achtung nicht mit service/host provider verwechseln, der is laut §16 ecg haftungsfrei) die volle haftung für eigene/zu eigen gemachte inhalte!
lt. § 18 ecg gibt es aber keine allgemeine überwachungspflicht der provider, aber sehrwohl auskunfts- und mitwirkungspflichten
--> im falle einer klage (zb nach $111 stgb) müsste der content provider somit alle daten zum jeweiligen user hergeben (zb. ip) und der access provider widerum die daten zur ip usw.
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There are two rules for ultimate success in life.
1. Never tell everything you know.
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