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jayjay 19.07.2004 21:52

Internet/Foren/Chat usw. - Strafrechtliche Relevanz?
 
würde mich mal interessieren obs eigentlich strafrechtlich relevant ist, wenn beispielsweise ein chatter/poster/... einen anderen als "arschloch" oder ähnliches bezeichnet. zb. hier als beleidigung oder gegebenenfalls als üble nachrede.

rein formal betrachtet wär ja eigentlich alles gegeben: beleidigung an sich, die notwendige publizität usw. - der "beleidigte" müsste das ganze also nur anzeigen, da es sich dabei ja um kein offizialdelikt handelt.

hab das gerade heute mit einem kollegen diskutiert - wir haben aber beide nichts dazu gefunden :rolleyes:

PrinzRazzo 19.07.2004 23:04

normalerweise würd ich ja sagen, frag das den jayjay.
aber in diesem fall:confused:

enjoy2 19.07.2004 23:16

http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/

Strafgesetzbuch § 111

Wenn man Rechtsanwälten den Paragrafen suchen muss :rolleyes: :D

imho wäre man nicht der Erste, der danach gestraft würde

bzw. in den Foren

http://www.jusline.at/frames/forum.html
http://www.richtervereinigung.at:8080/~InternetRecht
http://www.it-law.at/

wäre die Frage wohl besser aufgehoben

Phantomias 19.07.2004 23:22

da sollten einige Leute hier jetzt lieber besser aufpassen was sie posten! :D ;)

cRyoTaNK 19.07.2004 23:28

Genau ihr @#~ÆÑ&* ihr! :motz: ;)

:lol:

frazzz 19.07.2004 23:31

das inet is rechtsfreier raum.

wem was ned passt, der kann sich ja wieder schleichen.
zwingt einen ja keiner ins www.

kju 19.07.2004 23:41

naja laut ecg trifft den content provider, i.d.r. der betreiber der website (aber achtung nicht mit service/host provider verwechseln, der is laut §16 ecg haftungsfrei) die volle haftung für eigene/zu eigen gemachte inhalte!
lt. § 18 ecg gibt es aber keine allgemeine überwachungspflicht der provider, aber sehrwohl auskunfts- und mitwirkungspflichten

--> im falle einer klage (zb nach $111 stgb) müsste der content provider somit alle daten zum jeweiligen user hergeben (zb. ip) und der access provider widerum die daten zur ip usw.

maXTC 19.07.2004 23:45

wenn man etwas beweisen kann, ist vieles strafrechtlich relevant...

aber bevor ich jemand anwamse, weil er arschloch zu mir gesagt (gepostet) hat, geb' ich mir die rostige... :D

frazzz 19.07.2004 23:49

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
wenn man etwas beweisen kann, ist vieles strafrechtlich relevant...

aber bevor ich jemand anwamse, weil er arschloch zu mir gesagt (gepostet) hat, geb' ich mir die rostige... :D

arschloch :D


ansonsten :ja:
ausser ich trete den wahrheitsbeweis an :p



ungeachtet dessen ist das i-net ein konstrukt übernationaler struktur und als solches von einem einzelstaat verfassungsmäßig gar nicht fassbar.

maXTC 19.07.2004 23:51

muchas gracias :D



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