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Internet/Foren/Chat usw. - Strafrechtliche Relevanz?
würde mich mal interessieren obs eigentlich strafrechtlich relevant ist, wenn beispielsweise ein chatter/poster/... einen anderen als "arschloch" oder ähnliches bezeichnet. zb. hier als beleidigung oder gegebenenfalls als üble nachrede.
rein formal betrachtet wär ja eigentlich alles gegeben: beleidigung an sich, die notwendige publizität usw. - der "beleidigte" müsste das ganze also nur anzeigen, da es sich dabei ja um kein offizialdelikt handelt. hab das gerade heute mit einem kollegen diskutiert - wir haben aber beide nichts dazu gefunden :rolleyes: |
normalerweise würd ich ja sagen, frag das den jayjay.
aber in diesem fall:confused: |
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/
Strafgesetzbuch § 111 Wenn man Rechtsanwälten den Paragrafen suchen muss :rolleyes: :D imho wäre man nicht der Erste, der danach gestraft würde bzw. in den Foren http://www.jusline.at/frames/forum.html http://www.richtervereinigung.at:8080/~InternetRecht http://www.it-law.at/ wäre die Frage wohl besser aufgehoben |
da sollten einige Leute hier jetzt lieber besser aufpassen was sie posten! :D ;)
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Genau ihr @#~ÆÑ&* ihr! :motz: ;)
:lol: |
das inet is rechtsfreier raum.
wem was ned passt, der kann sich ja wieder schleichen. zwingt einen ja keiner ins www. |
naja laut ecg trifft den content provider, i.d.r. der betreiber der website (aber achtung nicht mit service/host provider verwechseln, der is laut §16 ecg haftungsfrei) die volle haftung für eigene/zu eigen gemachte inhalte!
lt. § 18 ecg gibt es aber keine allgemeine überwachungspflicht der provider, aber sehrwohl auskunfts- und mitwirkungspflichten --> im falle einer klage (zb nach $111 stgb) müsste der content provider somit alle daten zum jeweiligen user hergeben (zb. ip) und der access provider widerum die daten zur ip usw. |
wenn man etwas beweisen kann, ist vieles strafrechtlich relevant...
aber bevor ich jemand anwamse, weil er arschloch zu mir gesagt (gepostet) hat, geb' ich mir die rostige... :D |
Zitat:
ansonsten :ja: ausser ich trete den wahrheitsbeweis an :p ungeachtet dessen ist das i-net ein konstrukt übernationaler struktur und als solches von einem einzelstaat verfassungsmäßig gar nicht fassbar. |
muchas gracias :D
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