@Phantomias - stimmt, Handlungen im Affekt sind auf ein paar Sekunden beschränkt, bin aber kein Medieziner und weiß nicht wie man das richtig nennt. Ich meine so eine Art Paniksituation...
"Der psychiatrische Sachverständige vor Gericht versucht oft, kriminelle Handlungen wie Gewalttaten, einschließlich Mord, als solche Affekthandlungen zu bezeichnen. Läßt sich nämlich nachweisen oder wahrscheinlich machen, dass während der strafbaren Handlung das Bewußtsein aus Affekt eingeschränkt war, dann ist auch die Fähigkeit, das Unerlaubte der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, eingeschränkt. Dem Täter wird unter diesen Umständen Zurechnungsunfähigkeit und damit Strafmilderung zugebilligt.
Affekte sind also heftige Reaktionen auf äußere Reize; dabei im allgemeinen von kurzer Dauer, stoßartig. Sie können den Menschen in solcher Intensität packen, dass sein Bewußtsein zumindest vorübergehend eingeschränkt, eingeengt oder getrübt ist. Die intellektuellen Funktionen wie Denken, Erinnern, Wahrnehmen, Handeln sind beeinträchtigt. Affekte als heftige Gemütsbewegungen und Gefühlsausbrüche lassen keine ruhige Überlegung mehr aufkommen."
