weiss ich nicht. ich hab nur von dem fall erzählt, weil der betreffende mann auch gemeint hat, er kann alles vom "müll" nehmen. nur leider war seine firma anderer meinung...
wegen "bekomme eine reparierte zurück": nicht alle defekten disken sind ein fall für die gewährleistung. es gibt auch welche, die wurden vom anwender zerstört. für eigenverschulden gilt die gewährleistung natürlich nicht. wenn du jemanden kennst, der eine defekte disk hat und sie dir freiwillig überlässt, ist das natürlich ein anderer fall. dann wäre das sein eigenes problem, wenn er sich nicht informiert. mal abgesehen davon, daß die freundschaft darunter leiden könnte, wenn er später draufkommt, daß du jetzt eine reparierte disk für seinen "schrott" bekommen hast.
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