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Alt 22.11.2001, 21:16   #9
mr.red
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Beiträge: 2.278


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Zitat:
Original geschrieben von Lord Frederik
die 2 jahresfrist ist augenauswischerei, wenn man den gesetzestext durchliest weiß man auch warum. ab 6 monaten muß man selbst beweisen das es ein versteckter mangel war. also viel aufregung um nix.
du sagst: das ding hat den fehler soundso und zeigst ihn, damit hast du genug bewiesen. dann is der gegner am zug, der jetzt beweisen muss, dass du das ding kaputt gemacht hast.


Zitat:
speziell da viele erzeuger selbst ja schon von sich aus eine längere als die aktuelle 6 monate geben.
jo, aber oft nur neues gerät oder gutschein und nicht gesetzl. gesichert geld-zurück.

grüsse
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