Zitat:
Zitat von Christoph
Das paßt was nicht zusammen, wenn das Haus, vor dessen Einfahrt Du parktest, einen anderen Eigentümer hat, kann es irgendwie nicht Deine "eigene Hauseinfahrt" sein, sonst wärst Du der Eigentümer. Oder verstehe ich da was falsch?
Siehe http://www.oeamtc.at/a1080501/
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Ich bin Mieter - und die einfahrt ist ein Hauseingang welcher von mir um 30 cm (abgeschrägter Bordstein) überragt wurde. Mir ist klar ob 10 cm oder 2 m ist egal.
Mir geht es nur darum da ich mit dem Vermieter ein gutes Verhältnis habe und die Angelegenheit ein Missverständnis war, (hätte ich einen Zettel rein gelegt wo ich bin) ob ich um die Zahlung der Strafe herum komme.
Und es geht nicht um Besitzstörung sondern die Stadt Wien will die Kohle von mir.