Zitat:
Zitat von oitt
öhm  das glaube ich nicht ganz...
es geht nicht darum daß der schaden von anfang an bestand! es geht darum daß das teil nun defekt ist und noch garantie besteht!
wäre mir neu daß man dann mein powerbook oder sonstiges nach irland schicken muß oder gar nach china..
ich vermute du verwechselst da was?
oder liege ich schon total verkehrt mit meinem sinn für gerechtigkeit?! 
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Du liegst tatsächlich "verkehrt". Dein Standpunkt gilt nur für einen Gewährleistungsanspruch. Garantie als freiwilligen (Zusatz-)Leistung unterliegt den Garantiebestimmungen und nicht gesetzlichen Regelungen.
Ein Händler kann dir bei der Abwicklung von Garanitiefällen helfen, muss aber nicht. Für die Hilfeleistung steht ihm aber auch ein angemessenes (Aufwand) Entgelt wie auch ein Ersatz aller Versandkosten zu.