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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 04.12.2008, 20:46   #1
nukia
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Standard Garantiefall, aber ich soll Versandkosten bezahlen

Hab mir im Jänner bei einem österr. Online-Händler eine iomega Platte gekauft. Diese hat leider einen defekt und iomega ist bereit diese Platte auszutaschen, ich bräuchte diese nur nach Holland schicken und nach 7-10 Tagen bekomme ich eine Neue retour.

Nur muss ich aber jetzt die Versandkosten bezahlen, sorry wie komm ich dazu?

Muss ich das wirklich.....?!?
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Klaus-Peter Schreiner (*1930) deutscher Satiriker und Kabarettautor
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Alt 04.12.2008, 20:47   #2
oitt
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warum kontaktierst den hersteller??? der händler ist dein vertragspartner...
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Alt 04.12.2008, 20:51   #3
nukia
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der Händler hat mich an iomega verwiesen
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Alt 04.12.2008, 20:52   #4
oitt
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frechheit...versuchens immer wieder...mach dem händler klar daß er dein vertragspartner ist. fertig.
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Alt 04.12.2008, 20:54   #5
nukia
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und wer zahl die Versandkosten zum Händler hin?

Auf welches Recht kann ich da verweisen?

Das sind seine Service-Bedinungen:
http://www.mylemon.at/information,text,garantie.htm
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Alt 04.12.2008, 20:56   #6
oitt
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unter einem gewissen kaufbetrag mußt du das afaik blechen...weiß vl ein andrer hier ganz detailiert
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Alt 04.12.2008, 23:28   #7
FendiMan
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Da der Kauf der Platte länger als ein halbes Jahr her ist (Gewährleistungsrecht), hat der Händler schon recht.
Nach einem halben Jahr muss der Käufer beweisen, das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war, was schwer möglich ist, darum greift in diesem Fall die Herstellergarantie, und da ist meist keine Versandabgeltung vorgesehen.
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Gruß
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Alt 04.12.2008, 23:32   #8
oitt
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öhm das glaube ich nicht ganz...
es geht nicht darum daß der schaden von anfang an bestand! es geht darum daß das teil nun defekt ist und noch garantie besteht!
wäre mir neu daß man dann mein powerbook oder sonstiges nach irland schicken muß oder gar nach china..
ich vermute du verwechselst da was?

oder liege ich schon total verkehrt mit meinem sinn für gerechtigkeit?!

Geändert von oitt (04.12.2008 um 23:36 Uhr).
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Alt 04.12.2008, 23:37   #9
FendiMan
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Bitte informiere dich über die gesetzliche Gewährleistung (das muss der Händler geben) und Herstellergarantie.
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Gruß
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Alt 04.12.2008, 23:39   #10
oitt
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hm da steht nichts von garantie und wo man das gerät hinschicken muß, da steht nur über gewährleistung (6 Monate oder wie vereinbart)...
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