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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Elite
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Hab mir im Jänner bei einem österr. Online-Händler eine iomega Platte gekauft. Diese hat leider einen defekt und iomega ist bereit diese Platte auszutaschen, ich bräuchte diese nur nach Holland schicken und nach 7-10 Tagen bekomme ich eine Neue retour.
Nur muss ich aber jetzt die Versandkosten bezahlen, sorry wie komm ich dazu? Muss ich das wirklich.....?!?
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Der Computer ist die Lösung vieler Probleme, die wir ohne Computer gar nicht hätten. Klaus-Peter Schreiner (*1930) deutscher Satiriker und Kabarettautor |
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#2 |
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Gesperrt
![]() Registriert seit: 02.10.2006
Beiträge: 1.189
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warum kontaktierst den hersteller??? der händler ist dein vertragspartner...
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#3 |
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Elite
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der Händler hat mich an iomega verwiesen
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Der Computer ist die Lösung vieler Probleme, die wir ohne Computer gar nicht hätten. Klaus-Peter Schreiner (*1930) deutscher Satiriker und Kabarettautor |
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#4 |
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Gesperrt
![]() Registriert seit: 02.10.2006
Beiträge: 1.189
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frechheit...versuchens immer wieder...mach dem händler klar daß er dein vertragspartner ist. fertig.
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#5 |
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Elite
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und wer zahl die Versandkosten zum Händler hin?
Auf welches Recht kann ich da verweisen? Das sind seine Service-Bedinungen: http://www.mylemon.at/information,text,garantie.htm
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Der Computer ist die Lösung vieler Probleme, die wir ohne Computer gar nicht hätten. Klaus-Peter Schreiner (*1930) deutscher Satiriker und Kabarettautor |
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#6 |
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Gesperrt
![]() Registriert seit: 02.10.2006
Beiträge: 1.189
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unter einem gewissen kaufbetrag mußt du das afaik blechen...weiß vl ein andrer hier ganz detailiert
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#7 |
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Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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Da der Kauf der Platte länger als ein halbes Jahr her ist (Gewährleistungsrecht), hat der Händler schon recht.
Nach einem halben Jahr muss der Käufer beweisen, das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war, was schwer möglich ist, darum greift in diesem Fall die Herstellergarantie, und da ist meist keine Versandabgeltung vorgesehen.
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Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
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#8 |
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Gesperrt
![]() Registriert seit: 02.10.2006
Beiträge: 1.189
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öhm
das glaube ich nicht ganz...es geht nicht darum daß der schaden von anfang an bestand! es geht darum daß das teil nun defekt ist und noch garantie besteht! wäre mir neu daß man dann mein powerbook oder sonstiges nach irland schicken muß oder gar nach china.. ich vermute du verwechselst da was? oder liege ich schon total verkehrt mit meinem sinn für gerechtigkeit?! ![]() Geändert von oitt (04.12.2008 um 23:36 Uhr). |
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#9 |
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Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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Bitte informiere dich über die gesetzliche Gewährleistung (das muss der Händler geben) und Herstellergarantie.
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Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
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#10 |
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Gesperrt
![]() Registriert seit: 02.10.2006
Beiträge: 1.189
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hm da steht nichts von garantie und wo man das gerät hinschicken muß, da steht nur über gewährleistung (6 Monate oder wie vereinbart)...
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