Zitat:
Zitat von JetStreamer
Nein, in Österreich herrscht noch immer der Grundsatz der Verhätlnismäßigkeit. Umbringen darfst du nur in Notwehr/Nothilfe
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1 Frau gegen 2 Männer, klassische Notwehrhandlung mit Schusswaffe
@Lou - war kein gewaltsames eindringen.
Ich frag mich die ganze Zeit was das für eine riesige Wohnungstüre sein muss damit 2 Männer unbemerkt hinter mir eintreten können. Bei meiner Wohnung komm' ich gar nicht mehr rein wenn 2 Männer vor der Türe stehen.
Ja, manche GIS Beschäftigte habe wohl sehr üble Methoden jemanden zu "überrumpeln".