WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Meinung & Community > Guru, e-Zitate & Off Topic

Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

 
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 08.10.2003, 22:47   #11
maXTC
Inventar
 
Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248


Standard

Anzeigen/Verwaltungsstrafen -

Anonymverfügung

Die Anonymverfügung ist eine Strafe, die einer Person zuzustellen ist, von der die Behörde mit Grund annehmen kann, dass sie den Täter einer Verwaltungsübertretung kennt oder leicht feststellen kann.

Dies ist z.B. ein Zulassungsbesitzer eines Personenkraftwagens. Die Höhe einer Geldstrafe ist im Falle der Anonymverfügung mit € 220,-- begrenzt.

Voraussetzung für die Erlassung einer Anonymverfügung ist die dienstliche Wahrnehmung der Tat durch ein Organ der öffentlichen Aufsicht oder die Feststellung der Tat durch eine automatische Überwachung (zB. Radarbox). Gegen die Anonymverfügung besteht kein Rechtsmittel.

Die Anonymverfügung wird gegenstandslos, wenn nicht binnen 4 Wochen nach ihrer Ausfertigung die Einzahlung des Strafbetrages erfolgt. Wenn die Anonymverfügung nicht bezahlt wird, leitet die Behörde grundsätzlich das ordentliche Verfahren ein.

Von besonderer Bedeutung ist noch, dass Anonymverfügungen in amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden dürfen.
____________________________________
A.C.A.B.
maXTC ist offline   Mit Zitat antworten
 


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:52 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag