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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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Anzeigen/Verwaltungsstrafen -
Anonymverfügung Die Anonymverfügung ist eine Strafe, die einer Person zuzustellen ist, von der die Behörde mit Grund annehmen kann, dass sie den Täter einer Verwaltungsübertretung kennt oder leicht feststellen kann. Dies ist z.B. ein Zulassungsbesitzer eines Personenkraftwagens. Die Höhe einer Geldstrafe ist im Falle der Anonymverfügung mit € 220,-- begrenzt. Voraussetzung für die Erlassung einer Anonymverfügung ist die dienstliche Wahrnehmung der Tat durch ein Organ der öffentlichen Aufsicht oder die Feststellung der Tat durch eine automatische Überwachung (zB. Radarbox). Gegen die Anonymverfügung besteht kein Rechtsmittel. Die Anonymverfügung wird gegenstandslos, wenn nicht binnen 4 Wochen nach ihrer Ausfertigung die Einzahlung des Strafbetrages erfolgt. Wenn die Anonymverfügung nicht bezahlt wird, leitet die Behörde grundsätzlich das ordentliche Verfahren ein. Von besonderer Bedeutung ist noch, dass Anonymverfügungen in amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden dürfen.
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A.C.A.B. |
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