WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Guru, e-Zitate & Off Topic (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=15)
-   -   Radargerät S6 bei leoben (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=111435)

kansas 08.10.2003 14:12

Radargerät S6 bei leoben
 
hallo allerseits!

ich hätte eine frage an alle von euch die in der nähe von leoben wohnen:

ich hab eine radarstrafe bekommen, weil ich angeblich auf der S6 bei leoben (km 86,625) statt mit 130 mit 145 km/h unterwegs war.

der witz daran: ich war noch nie in meinem leben in diesem gebiet der steiermark.

im netten brief steht drinnen, dass dies mit einem "messgerät" festgestellt wurde - in der auflistung des BMI´s unter http://www.bmi.gv.at/verkehrsangeleg...steiermark.asp hab ich aber kein fixgerät in diesem bereich der s6 gefunden.

weiß jemand von euch, ob dort überhaupt eines steht. wenn nicht hoff ich nämlich, dass es auch ein foto gibt das beweist, dass es ein anderes kfz war das sie geblitzdingst haben... wenn es nämlich nur auf der beobachtung eines polizisten beruht sollt ich irgendwie beweisen können, dass ich an diesem tag nicht dort war.

oder müssen die es beweisen? was wiegt da mehr - meine aussage oder die der polizisten?

grüße
andi

renew 08.10.2003 14:23

So viel ich weiß, musst dann du mit ein paar Zeugen (wie viele es sein müssen weiß ich leider nicht) beweisen, dass du nicht dort warst.

Aber wenns net auf der Liste is, dann wirds wohl ein mobiles Radar gewesen sein. (nur mal meine Vermutung)

kansas 08.10.2003 14:31

super... jetzt sollt man noch wissen mit wen man im juni dieses jahres unterwegs war. *grübel*

machen die mobilen geräte wenigstens fotos?

LordofDarkness 08.10.2003 17:12

Zitat:

Original geschrieben von kansas
super... jetzt sollt man noch wissen mit wen man im juni dieses jahres unterwegs war. *grübel*

machen die mobilen geräte wenigstens fotos?

bei den mobilen habens so viel ich weiß ein videoband.. obs fotos auch machen weiß ich nicht.. normalerweise wird man aufgehalten, die personalien werden aufgenommen und man bekommt ne anzeige, sollte man nicht gleich zahlen können.. wenn es ein fix. radargerät wär (die störenen kastln da.. *lol*).. schickens dir immer ein foto zu, des muss glaub ich so sein.. falls man dich nicht genau erkennt oder dein numerntafferl besser gesagt könntest dementieren und sie könnten nix machen.. hm.. wennst wirkl. nicht dort warst würd ich das mal melden, oder ein foto, etc. verlangen.. die müssen des ja irgendwie nachweisen.. ist meinem paps auch passiert dass er ne strafe zahlen hätt sollen (falschparken), wobei er nu nie an dem genannten ort war.. außerdem stand drin, dass unser auto rot!? ist.. hm.. wir haben ka rotes auto.. lol.. deswgen is des a net durchgegangen..


mfg

LOD

kansas 08.10.2003 17:21

ich hab jetzt mal ein mail hingeschickt - das reicht als einspruch - jetzt wird ein sogenanntes ordentliches verfahren eingeleitet.

leider steht im brief nur die autonummer (die würde stimmen) - keine farbe, kein autotyp, nichts.

ist aber ein blödes gefühl das ganze: zuerst die anonymverfügung mit 35 teuro strafe - gut - steht drauf anrufen bringt nichts - man muß die zahlungsfrist verstreichen lassen - dann erst gehts weiter.

ok - nun die strafverfügung - 50 euro (oder bei uneinbringlichkeit 24 stunden knast - sicher auch a lösung..)

dann gleich drauf der einspruch - nun einleitung es verfahrens.

im hintergrund immer wieder nachdenken ob man eh wirklich nicht dort war, was hat man gemacht an dem abend. echt a schaß. zum glück a samstag - da is die chance groß dass i am herrenabend war. *weitergrübel*

und des ganze wegen lächerlichen angeblichen 15 km/h zuviel...

LordofDarkness 08.10.2003 17:28

Zitat:

Original geschrieben von kansas
ich hab jetzt mal ein mail hingeschickt - das reicht als einspruch - jetzt wird ein sogenanntes ordentliches verfahren eingeleitet.

leider steht im brief nur die autonummer (die würde stimmen) - keine farbe, kein autotyp, nichts.

ist aber ein blödes gefühl das ganze: zuerst die anonymverfügung mit 35 teuro strafe - gut - steht drauf anrufen bringt nichts - man muß die zahlungsfrist verstreichen lassen - dann erst gehts weiter.

ok - nun die strafverfügung - 50 euro (oder bei uneinbringlichkeit 24 stunden knast - sicher auch a lösung..)

dann gleich drauf der einspruch - nun einleitung es verfahrens.

im hintergrund immer wieder nachdenken ob man eh wirklich nicht dort war, was hat man gemacht an dem abend. echt a schaß. zum glück a samstag - da is die chance groß dass i am herrenabend war. *weitergrübel*

und des ganze wegen lächerlichen angeblichen 15 km/h zuviel...


uje :(
na ich wünsch da mal glück dasst nix blechen musst ;)

mfg LOD

HeHoHe 08.10.2003 18:14

Es kann doch wohl kein Problem sein eine handvoll Freunde zu Zeugen zu machen oder ?

Wie Exekutive hat manchmal wirklich einen knick in der Optik.

1992 bekamm ich von der Wr.Polizei eine Anonymverfügung wonach ich mit meinen Fahrzeug über eine rote Ampel gefahren sein soll.
Der Haken an der sache war leider der das das Fahrzeug samt Kennzeichen zu diesen Zeitpunkt schon 2 Wochen abgemeldet war.

Moose 08.10.2003 20:58

Was genau ist eigentlich mit Anonymverfügung gemeint?

maXTC 08.10.2003 22:39

Zitat:

Original geschrieben von Moose
Was genau ist eigentlich mit Anonymverfügung gemeint?
Anonymverfügung

Die Anonymverfügung wird an den Zulassungsbesitzer für Delikte ausgestellt, bei denen die Ausforschung des Täters (also des Lenkers) unterbleiben kann, weil es sich um eine relativ geringfügige Übertretung gehandelt hat. Bezahlt man binnen 4 Wochen ab Ausstellung mit dem Originalzahlschein ist die Angelegenheit erledigt.

Wird die Anonymverfügung nicht bezahlt, kommt es zu einem sogenannten "ordentlichen" Verwaltungsstrafverfahren, in dem der Lenker ausgeforscht, bestraft und auch registriert wird.

Die Anonymverfügungskataloge der einzelnen Behörden unterscheiden sich leicht voneinander. Bundeseinheitliche Strafsätze gibt es daher derzeit nicht. Die im Straßenverkehrsbereich verhängten Strafen reichen bis zu 72 Euro

CISK 08.10.2003 22:41

da wird nicht festgestellt wer gefahren ist, sonder der zulasusngsbesitzer bekommt eine rechnung


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:29 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag