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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248
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Umstrittenes Urteil gegen Schwarzafrikaner
Für Diskussionen und zum Teil auch für Unverständnis sorgt ein Rechtsspruch des Landesgerichtes Linz. Darin wird festgestellt, dass es nicht gegen die Menschenwürde verstoße, wenn ein Polizist einen Schwarzafrikaner als "Scheiß-Neger" bezeichne. Der Afrikaner - ein von Österreich anerkannter Flüchtling, der hier mit seiner Familie lebt - war im vergangenen Jahr im Zuge einer Lenkerkontrolle von einem Polizeibeamten als "Scheiß Neger" bezeichnet worden. http://ooe.orf.at/oesterreich.orf?re...el=4&id=274537 eine nette begründung hat das gericht auch gefunden: Die Begründung Ein Verstoß gegen die Menschenwürde läge nur dann vor, wenn jemandem "unmittelbar oder mittelbar das Recht auf Menschsein schlechthin abgesprochen wird". Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Personen als "Untermenschen" bezeichnet werden oder wenn geäußert werde, "man soll sie 'vergasen' oder 'vertilgen'". Wenn also mit der Bezeichnung "Scheiß Neger" Äußerungen verbunden würden wie "ihr gehört alle weggeräumt", so wäre die Menschenwürde verletzt. "Mit der bloßen Verwendung des Wortes 'Scheiß...' wird jedoch nur der Unmut gegenüber einer Person, einer Verhaltensweise, einer Tätigkeit etc. bekundet, nicht jedoch das Lebensrecht einer Person generell abgesprochen", so der Richter in seiner Begründung. --- hut ab, sowas hat es lange nicht gegeben! da lernt man seinen kindern, dass man "neger" nicht sagen darf und dann sowas. nicht schlecht! aber wenn ich jetzt zu dem wixer bei der lenkerkontrolle "scheiß kibera" sagen würde, dann würde ich sofort ein paar auf die nuss bekommen und müsste tief in die tasche greifen. die polizisten dürfen sich anscheinend in diesem land alles erlauben! es wird vertuscht und vernebelt, dass es schon zum kotzen ist.
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A.C.A.B. |
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#2 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 02.02.2001
Ort: South Central
Alter: 50
Beiträge: 7.248
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das beste überhaupt:
Keine Diskriminierung Zu der umstrittenen Gerichtsentscheidung liegt inzwischen auch eine Stellungnahme des Landesgerichtes Linz vor. Darin wird betont, dass mit der Entscheidung keinerlei Diskriminierung beabsichtigt gewesen sei. Der Vizepräsident und Pressesprecher des Landesgerichtes Linz, Karl Makovsky, übermittelte die Stellungnahme zu dem Fall, in der es einleitend heißt: "Die in Diskussion gezogene Rechtsmittelentscheidung hat nicht im Entferntesten eine Diskriminierung der Rasse der Schwarzen beabsichtigt und auch nicht zum Ausdruck gebracht." also wenn ich beim nächstenmal "scheiß kibera" sage, dann werde ich vor gericht aussagen: "Die zur Verhandlung stehende "Aussage" hat nicht im Entferntesten eine Diskriminierung der Polizei beabsichtigt und auch nicht zum Ausdruck gebracht."
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A.C.A.B. |
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#3 |
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Inventar
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scheiss piefke darf man ja auch sagen....
sorry in österreich is es nun mal so, da hilft leider klein klagen und meckern. ich halts auch für ne frechheit. ich hab aber andere sorgen. zu "scheiß kibera" : das wäre schlicht und einfach doppelt gemoppelt, du sagst ja auch nicht "dummer schüssel" ey cool mein 2400. mehr-oder-weniger-ontpic-beitrag
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Free beans NOW! free beans for a free world |
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#4 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 19.08.2000
Alter: 71
Beiträge: 217
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Wenn das in deinem Alltag die einzigen Sorgen sind dies,d hast ???
Wesentlich interessanter wäre !Was hat der Neger den getan das er mit der Polizei zu tun hatte?Wenn ich jeden Tag die Dealer (Neger) die ihr Geschäft im Bereich der U-3 abwickeln sehe kann ich solchen Ausdrücken durchaus was abgewinnen.Möchte mal sehen wenn du in Nigeria von einem Polizisten als Scheiß Nazi tituliert wirst,ob das vor Gericht kommt ????? oder ob sich um sowas keiner kümmert weils ja im Leben auch wichtig Dinge geben soll. ![]() |
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#5 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458
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und schon geht die rechts / links diskussion wieder los...
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Best regards, ZeD -- \"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal) -- \"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles) |
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#6 | |
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Master
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Zitat:
![]() yo aba de kiwara dürfn jo alles wennst an kiwara beschimpfst grigst glei amtenbeleidigung.. wenn er dich beschimpft nix.. ![]()
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[size=1][color=indigo][font=century gothic] What a beautiful day ![]() ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ |
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#7 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 19.08.2000
Alter: 71
Beiträge: 217
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Schade !!!! Hat Eigentlich nichts mit links oder rechts zu tun.
Nur sollte man halt nicht immer aufs eigene Land Müll abladen. Daher auch der Vergleich ihr als Össis unter gleichen Bedingungen in einem anderen Land,egal ob Italien,Bulgarien oder sonst wo. Und wegen der Kibera ist halt leider eine Amtsperson und daher lt. Straf§ Beamtenbeleidigung aber es steht dir frei jeden der dich beleidigt zu Klagen. Würde Euch empfehlen ein bißchen in der Welt herumzureisen z.B. Kazachstan,Lagos,Kroatien u.s.w. dann könnt ihr sehen wies im Konfliktfall mit Euren Rechten als Ausländer aussieht und wie viel die Botschaften oder Konsulate dort zu melden haben.Daher nicht immer das Eigene Land besch..... Wünsch Euch trotzdem einen schönen Tag. ![]() |
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#8 |
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Veteran
![]() Registriert seit: 03.06.2000
Alter: 46
Beiträge: 496
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Ich halte das Urteil für richtig! Aber nicht weil der Schwarze verloren hat und der weisse gewonnen, sondern weil ich es für kindisch und dumm halte "nur" wegen eines verbalen Angriffs vor Gericht zu gehen. Sind wir wirklich solche Mimosen?
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#9 |
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der da unten wohnt
![]() Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502
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was ich an dem urteil nicht verstehe, ok es mag das diese aussage keine verletzung der menschenwürde (wie auch immer sie vom gesetz definiert wird) war aber es wahr doch zu 100% ehrenbeleidigung, und die ist strafbar egal ob die menschenwürde verletzt wird oder nicht. Der polizist gehört aber auf jeden fall gefeuert.
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Greetings LouCypher |
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#10 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 13.12.2002
Alter: 43
Beiträge: 2.564
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Dieser "ehrenwerte" Beamte wird doch von unserer Mwst. und sonstigen Steuern bezahlt. Ergottdessen könnte er auch etwas Gerechtigkeit und Freundlichkeit walten lassen.
ps: Der Staat ist sogar interessiert daran, dass öffentliche Einrichtungen moralische Werte (trinken am Arbeitsplatz, Höfflichkeit, Rauchen, irgendeinen Standard in der Berufskleidung, usw...) vor der Gesellschaft vertreten, - sonmit sollte dieser Mann doppelt bestraft werden. Die Strafe sollte nicht finanziell sein, sondern zB. Versetzung zur Straßenmeisterei (Kehrdienst,...), wenn er sich im kleinen bewährt darf er sich wieder raufarbeiten....
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„Wenn wir die Handschrift des Schöpfers irgendwo sehen könnten, dann wohl bei den grundlegenden Naturgesetzen ... \" Steven Weinberg Nobelpreisträger 1979 für Physik „Der liebe Gott würfelt nicht\". Albert Einstein Nobelpreisträger für Physik 1921 „Die Evolution selbst wird akzeptiert, nicht weil man etwas Derartiges beobachtet hätte oder weil man sie durch eine logische zusammenhängende Beweiskette als richtig beweisen könnte, sondern weil die einzige Alternative dazu, der Schöpfungsakt Gottes, einfach unglaublich ist.\" Univ. Prof. D.M.S. Watson \"Eine Zivilisation soll danach beurteilt werden, wie sie ihre Minderheiten behandelt.\" Mahatma Gandhi |
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