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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 17.06.2012, 23:46   #1
fribi
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Beiträge: 478


Standard Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes

Kann sein, daß für Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes andere Verkehrsregeln gelten?
In dem Bezirk in dem ich wohne fahren die Postler mit ihren Mopeds gegen Einbahnen, am Gehsteig, bei Rot über die Kreuzungen etc..
Müllfahrzeuge gegen Einbahnen nur um nicht um einen Block herumfahren zu müssen.
Postpaketdienst bei Rot über die Kreuzung, gegen die Einbahn usw...
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Alt 18.06.2012, 00:56   #2
Hatze
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Beiträge: 35


Standard

Zitat:
Zitat von fribi Beitrag anzeigen
Kann sein, daß für Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes andere Verkehrsregeln gelten?
In dem Bezirk in dem ich wohne fahren die Postler mit ihren Mopeds gegen Einbahnen, am Gehsteig, bei Rot über die Kreuzungen etc..
Müllfahrzeuge gegen Einbahnen nur um nicht um einen Block herumfahren zu müssen.
Postpaketdienst bei Rot über die Kreuzung, gegen die Einbahn usw...
Teilweise. Aber bei Rot darf auch keiner von UTP fahren, ein Müllwagen mit ziemlicher Sicherheit nicht gegen Einbahnen.

Zitat:
(1) Die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Militärstreife und der militärischen Nachrichtendienste sind bei Fahrten, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist, an Halte- und Parkverbote, an Geschwindigkeitsbeschränkungen, an Fahrverbote gemäß § 52 lit. a Z 1, Z 6a, Z 6b, Z 6c, Z 6d, Z 7a, Z 7b, Z 8a, Z 8b, und Z 8c und an die Verbote bezüglich des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand nicht gebunden. Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse benützen. Sie dürfen dabei aber nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.
(1a) Die Lenker von Fahrzeugen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften mit Warnzeichen mit blauem Licht und Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden hoher Töne ausgestattet sind, sind auch außerhalb von Einsatzfahrten an die Verbote gemäß § 52 lit. a Z 1 und 2 und die Gebote gemäß § 52 lit. b Z 15 nicht gebunden, wenn Ausnahmen für andere Kraftfahrzeuge und Fuhrwerke bestehen. Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse benützen.
(2) Den Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs ist im Ortsgebiet das ungehinderte Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen, sobald der Lenker eines solchen Fahrzeuges mit dem Fahrtrichtungsanzeiger die Absicht anzeigt, von der Haltestelle abzufahren. Zu diesem Zweck haben die Lenker nachkommender Fahrzeuge die Fahrgeschwindigkeit zu vermindern und, falls erforderlich, anzuhalten. Der Lenker des Kraftfahrlinienfahrzeuges darf die Absicht zum Abfahren erst anzeigen, wenn das Fahrzeug tatsächlich abfahrbereit ist und er darf beim Abfahren andere Straßenbenützer nicht gefährden.
(3) Beim Halten auf Fahrstreifen für Omnibusse müssen die Lenker während der Betriebszeiten des Kraftfahrlinienverkehrs im Fahrzeug verbleiben und haben beim Herannahen eines Fahrzeuges des Kraftfahrlinienverkehrs den Fahrstreifen so rasch wie möglich zu verlassen, um einem solchen Fahrzeug Platz zu machen.
(4) Die Lenker
1. von Fahrzeugen der Österreichischen Post Aktiengesellschaft und der Telekom Austria Aktiengesellschaft,
2. von Fahrzeugen sonstiger Post-, Paket-, Telekommunikations- oder Fernmeldedienstanbieter,
3. von Fahrzeugen der Fernmeldebüros oder

4. von Fahrzeugen, die im Auftrag eines der unter Z 1 oder 2 genannten Dienstanbieter fahren,
sind bei der Zustellung und Abholung von Postsendungen, bei der Instandhaltung von Telekommunikations- oder Fernmeldeeinrichtungen sowie bei Einsätzen der Funküberwachung an Halte- und Parkverbote nicht gebunden, sofern dies der Betriebseinsatz erfordert und der übrige Verkehr dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Quelle: http://www.jusline.at/26a_Fahrzeuge_...enst_StVO.html
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Alt 18.06.2012, 09:11   #3
fribi
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Wenn ich auf so einen Müllwagen treffe, so bin ich derjenige der, obwohl richtig unterwegs, zurückschieben muß.
Gegen 3 Müllmänner anstinken ist nicht gerade gesund.

Schlimm sind auch die Postzusteller, die mit ihren Mopeds am Gehsteig von Haus zu Haus fahren, dafür aber nicht einmal mehr eine persönliche Zustellung in den 1.Stock schaffen.
Dort wo die Briefkästen außerhalb sind wird nicht einmal vom Moped abgestiegen.
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Geändert von fribi (18.06.2012 um 09:15 Uhr).
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Alt 18.06.2012, 15:23   #4
pc.net
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es gibt sonderrechte, aber soweit ich das überblicke gibt es für die post oder müllabfuhr keine berechtigung bei rot in die kreuzung zu queren oder eine einbahn gegen die vorgeschriebene richtung befahren ...

http://www.jusline.at/27_Fahrzeuge_d...tung_StVO.html


du kannst ja kennzeichen, datum und uhrzeit notieren und am besten mit einem photo des vergehens eine anzeige erstatten
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Alt 18.06.2012, 20:07   #5
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Also gegen mitn Moped von Tür zu Tür fahren ist zwar nicht erlaubt, würde ich aber auch nicht beklagen ... da keine Gefährdung.

Wo ich was dagegen habe, ist:
- Fahren bei Rot
- Gegen die Einbahn fahren
- wenn normale Fahrzeuge mit Blau-licht fahren (Wienenergie, etc. welche sich einfach Einsatzfahrzeug drauf schreiben und Blaulicht montieren)

... hab grad nachgelesen ... weder in der StVo noch im KfG habe ich irgendwelche Voraussetzungen gefunden, ein Fahrzeug zu einen Einsatzfahrzeug zu erklären ... (außer ein Signalhorn und die Blauen Lichter)

Im KfG § 107 ... welcher die Einsatzfahrzeuge laut den anderen Paragrafen definieren sollte ... stehen nur die Rechte der Einsatzfahrzeuge noch einmal aufgelistet ...
Wo ist definiert, was ein Fahrzeug erfüllen muss um als Einsatzfahrzeug zu gelten?!

Liegt also scheinbar nicht an den Firmen, sondern an unseren lasch definierten Gesetzen ...
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Alt 18.06.2012, 20:52   #6
barns
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@Zomby

Beim §107 KFG bist du leider völlig falsch.

Kleiner Tipp: lies mal im §20 Abs. 5 StVO 1960 nach.

Es kann sich nicht jeder wie er will ein Blaulicht montieren. Auch nicht die Wienenergie.
Dazu bedarf es einer Bewilligung durch die Behörde. Etwa auch bei Ärzten, Hebammen etc.
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Alt 18.06.2012, 22:48   #7
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Zitat:
Zitat von ZombyKillah Beitrag anzeigen
- wenn normale Fahrzeuge mit Blau-licht fahren (Wienenergie, etc. welche sich einfach Einsatzfahrzeug drauf schreiben und Blaulicht montieren)
Glaubst, die machen das zum Spaß?
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Alt 18.06.2012, 22:52   #8
ZombyKillah
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Wer definiert, denn auch unter den § "Fahrzeuge zur Verwendung für dringende Einsätze" was als Einsatzfahrzeug gilt ...
ist doch viel übersichtlicher, wenn man dieses unter "Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und Lichtfarben für besondere Zwecke" unterbringt ...

Die logik unserer Rechtsgelehrten werde ich nie verstehen.
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Alt 18.06.2012, 23:48   #9
ZombyKillah
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Das sind privat-unternehmen ... was haben die für einen Einsatz?!

Blaulicht solte in meinen Augen ausschließlich den staatlichen Behörden und Rettungsfahrzeugen vorbehalten sein.
Ich sehe es als schweren Fehler privaten Unternehmen diese Privilegien zu geben.

P.s.: Ja ich denke vielen in Wien würde es Spaß machen mit Blau-Licht zu fahren
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Alt 19.06.2012, 00:00   #10
barns
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Ein niedergelassener Arzt oder eine Hebamme ist auch nicht staatlich. Sollte man dies denen nicht gestatten?

Zu deinem Beispiel Wien-Energie:

Wie oft hast du schon so ein Fahrzeug mit Blaulicht durch die Straßen brausen sehen? Ich nehme die Antwort mal vorweg: es wird wohl eine bescheidene Anzahl sein.

Es geht ja dabei nicht immer nur ums fahren, oder das gerne kabarettistisch unterstellte Wurstsemmel holen mit Blaulicht.

Schon mal daran gedacht, dass das auch bei dringenden Arbeiten auf der Straße zur Absicherung stationär verwendet wird?

Und das wirkt auch. Blaulicht wird zum Glück noch wahrgenommen (meistens bzw. hoffentlich). Was man von einer Warnblinkanlage oder orangem Drehlicht nicht behaupten kann.

Warum also die Aufregung???
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