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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 |
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Master
![]() Registriert seit: 24.06.2003
Alter: 83
Beiträge: 599
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Beim Lärm ist die Formulierung zum Bekämpfen "belästigenden Lärms" nicht "ungebührlich", sondern "nicht ortsüblich". 6Std. Waschen ist sicher nicht "ortsüblich".
Außerdem gibt es ein Gesetz zur Sonn- und Feiertagsruhe.
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Gesundheit und Unfallfreiheit! Rudy |
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#12 | ||
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Inventar
![]() Registriert seit: 06.04.2001
Alter: 44
Beiträge: 2.343
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Zitat:
die bezeichnung "ungebührlich" existiert im übrigen schon. ich habe dazu gerade ein interessantes PDF gefunden, in dem es u.a. heißt: Zitat:
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"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret." Then he pulled the trigger of his BFG9000. Geändert von RaistlinMajere (09.12.2009 um 19:21 Uhr). |
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#13 | |
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Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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Zitat:
Das ist doch eh normal. Aber wenn das Haus so hellhörig ist, würde ich einmal mit der Hausverwalung in Kontakt treten, eine Waschmaschine dürfte man auch beim Schleudern nicht wirklich hören.
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Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
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#14 |
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Hero
![]() Registriert seit: 01.07.2008
Beiträge: 958
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> angeblich habens aber gestern (feiertag!) von 16:30 bis 21:45 durchgewaschen...
hab ich auch... ne, 3 maschinen warens gestern... da ich ebenso wie meine lebensgefährtin berufstätig bin, mitunter erst gegen 8, 9 heimkommen, waschen wir eben dann, wenn wir NICHT in die nachtruhe reinkommen. das is meist samstag, allerdings auch oft genug sonn- und feiertag. wir haben dies seit 7 jahren so gehandhabt, und bis dato noch keine probleme mit den nachbarn gehabt. allerdings haben wir einen rechtsschutz, nur sicherheitshalber ![]() ich würde den eltern noch VOR einem anwaltserstgespräch ebenso zum abschluss eines rechtsschutzes raten...
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Wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluß vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, fressen wir die Vegetarier... |
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#15 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023
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Ohne die Situation genau zu kennen gibt´s etliche Möglichkeiten, bis hin das versteckte Baumängel vorhanden sind (Trittschall etc) - auch das Alter der Wohnung miteinbeziehen
Vor Ort Abklärung wie und worum sich´s wirklich handelt wär wohl am Besten. Wie wär´s denn wenn du mit den Nachbarn redest und sie bittest die Waschmaschine in Betrieb zu nehmen und du (und eventuell auch sie) hörst es dir vor Ort an? Etliche Leute in Mitteleuropa sind sehr lärmsensitiv, in Spanien z.b. ist´s ganz anders. |
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#16 | |
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Veteran
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Zitat:
§ 1. (1) Wer 2. ungebührlicherweise störenden Lärm erregt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen. NÖ: NÖ Polizeistrafgesetz § 1 Verletzung des öffentlichen Anstandes und ungebührliche Erregung störenden Lärms Wer a) ungebührlicherweise störenden Lärm erregt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, von der Bezirksverwaltungsbehörde, im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion von dieser, mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,– oder mit Arrest bis zu 2 Wochen zu bestrafen. Bitte korrigiere mich, aber im Gesetz ist "ortsüblich" mit keinem Wort erwähnt. Das interessiert mich nun. Welches wäre das bitteschön? |
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#17 |
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Inventar
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Brauchst keine § zitieren, für sowas gibt es in erster Linie die Hausordnung, danach die Hausverwaltung und erst dann das auffahren von schwere Geschützen. Wenn ein einfaches Gespräch nichts bringt und auch die Hausverwaltung kein befriedigendes Ergebnis bringt -> 133 ... auch kurzfristig, immer ein Helfer, leider muss man auch denen hin und wieder auf die Füße steigen.
pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#18 |
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Veteran
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Womit wir beim Punkt sind. Die Freunde(innen), welche unter 133 zu erreichen sind, können eben oft auch nicht mehr tun, als mit den Leuten zu sprechen, da oftmals die gesetzliche Grundlage fehlt, bzw. nicht zutreffend ist.
So sei mir ein kurzes Zitat der § erlaubt... |
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#19 |
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Der Unvergleichliche
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Man kann das auch mit "massierten Auftreten" beruhigen!
ICh hatte einen netten Nachbarn über mir der gerne bis 4 Uhr früh feierte -mit bis zu 30 "familienmitglidern" -da haben sich die vom gegnüberliegenden Haus schon aufgeregt + Polizei-aber wenn die weg waren gings lustig weiter -da ich erst späterheimgekommen bin wars mir meistens "wurscht" bis es sich häufte! Da auch meine ermahnungen nix nutzten-gingen wir einmal Läuten! Um 22 Uhr ! Wir : mein Freund und ich... und die herren "Smith&Wesson-Magnum 357 & Parraballum 357"---dann war: Ich bis zu meinem auszug "guterrrr Freiinnnd" ![]() ![]() Und es war leise-was auch das komplette vis avis Haus sehr begrüsste! ![]() Und die Wachstube..... ![]() Geändert von Baron (10.12.2009 um 00:35 Uhr). |
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#20 |
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Da BoJo
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Bevor du mit polizei/anwalt/gericht drohst
Gespräch mit dem Nachbar suchen Rechtschutzversicherung abschliesen (ist sowiso "pflicht" sagt mein "hausverstand" )Aber gut nachdem die beiden optionen nicht vorhanden sind Ich geh davon aus das die Wohnung in wien ist? http://www.gebietsbetreuungen.wien.at/ Die wären die 1. anlaufstelle für solche fälle Dann wäre die AK meine Nächste wahl. http://wien.arbeiterkammer.at/bilder...Ratgeber05.pdf (ab seite 14) Du schreibst das ist eine Eigentumswohnung auch da muss es eine Hausordnung geben und dort steht drinn wann gewaschen weden darf (6h durchwaschen ist aber keine belästigung) solte das alles nicht funktionieren --> Polizei der Polizist wird vor Ort entscheiden ob der Lärm angemessen (und daher ertragen werden muss) oder unangemessen ist
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Homines sumus non dei
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