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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 09.12.2009, 18:46   #11
Rudy F
Master
 
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Alter: 83
Beiträge: 599


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Beim Lärm ist die Formulierung zum Bekämpfen "belästigenden Lärms" nicht "ungebührlich", sondern "nicht ortsüblich". 6Std. Waschen ist sicher nicht "ortsüblich".

Außerdem gibt es ein Gesetz zur Sonn- und Feiertagsruhe.
____________________________________
Gesundheit und Unfallfreiheit! Rudy
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Alt 09.12.2009, 18:52   #12
RaistlinMajere
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Zitat:
Zitat von Rudy F Beitrag anzeigen
Beim Lärm ist die Formulierung zum Bekämpfen "belästigenden Lärms" nicht "ungebührlich", sondern "nicht ortsüblich". 6Std. Waschen ist sicher nicht "ortsüblich".
ich kann nur hoffen daß diesbzgl. die angaben meines vaters stimmen. der beliebt nämlich schonmal zu übertreiben, wenn er sich aufregt. angeblich habens aber gestern (feiertag!) von 16:30 bis 21:45 durchgewaschen...

die bezeichnung "ungebührlich" existiert im übrigen schon. ich habe dazu gerade ein interessantes PDF gefunden, in dem es u.a. heißt:

Zitat:
Der Verwaltungsgerichtshof beurteilt störenden Lärm dann als ungebührlich,
wenn "ein Tun oder Unterlassen gegen ein Verhalten verstößt, wie es im Zu-
sammenleben mit anderen Menschen verlangt werden kann."
____________________________________
"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret."
Then he pulled the trigger of his BFG9000.

Geändert von RaistlinMajere (09.12.2009 um 19:21 Uhr).
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Alt 09.12.2009, 20:12   #13
FendiMan
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Beiträge: 9.641


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Zitat:
Zitat von RaistlinMajere Beitrag anzeigen
angeblich habens aber gestern (feiertag!) von 16:30 bis 21:45 durchgewaschen...
Das sind zwei Maschinen hintereinander.
Das ist doch eh normal.

Aber wenn das Haus so hellhörig ist, würde ich einmal mit der Hausverwalung in Kontakt treten, eine Waschmaschine dürfte man auch beim Schleudern nicht wirklich hören.
____________________________________
Gruß
FendiMan

Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt!
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Alt 09.12.2009, 21:10   #14
ANOther
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Beiträge: 958


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> angeblich habens aber gestern (feiertag!) von 16:30 bis 21:45 durchgewaschen...

hab ich auch...
ne, 3 maschinen warens gestern...

da ich ebenso wie meine lebensgefährtin berufstätig bin, mitunter erst gegen 8, 9 heimkommen, waschen wir eben dann, wenn wir NICHT in die nachtruhe reinkommen.
das is meist samstag, allerdings auch oft genug sonn- und feiertag.

wir haben dies seit 7 jahren so gehandhabt, und bis dato noch keine probleme mit den nachbarn gehabt. allerdings haben wir einen rechtsschutz, nur sicherheitshalber



ich würde den eltern noch VOR einem anwaltserstgespräch ebenso zum abschluss eines rechtsschutzes raten...
____________________________________
Wenn der letzte Baum gerodet,
der letzte Fluß vergiftet,
der letzte Fisch gefangen ist,
fressen wir die Vegetarier...
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Alt 09.12.2009, 21:13   #15
fredf
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Beiträge: 4.023


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Ohne die Situation genau zu kennen gibt´s etliche Möglichkeiten, bis hin das versteckte Baumängel vorhanden sind (Trittschall etc) - auch das Alter der Wohnung miteinbeziehen
Vor Ort Abklärung wie und worum sich´s wirklich handelt wär wohl am Besten.
Wie wär´s denn wenn du mit den Nachbarn redest und sie bittest die Waschmaschine in Betrieb zu nehmen und du (und eventuell auch sie) hörst es dir vor Ort an?
Etliche Leute in Mitteleuropa sind sehr lärmsensitiv, in Spanien z.b. ist´s ganz anders.
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Alt 09.12.2009, 21:21   #16
barns
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Zitat:
Zitat von Rudy F Beitrag anzeigen
Beim Lärm ist die Formulierung zum Bekämpfen "belästigenden Lärms" nicht "ungebührlich", sondern "nicht ortsüblich". 6Std. Waschen ist sicher nicht "ortsüblich".
Wien: Wiener Landes-Sicherheitsgesetz

§ 1. (1) Wer

2. ungebührlicherweise störenden Lärm erregt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 700 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen.

NÖ: NÖ Polizeistrafgesetz


§ 1

Verletzung des öffentlichen Anstandes und ungebührliche Erregung störenden Lärms

Wer

a) ungebührlicherweise störenden Lärm erregt
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, von der Bezirksverwaltungsbehörde, im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion von dieser, mit einer Geldstrafe bis zu € 1.000,– oder mit Arrest bis zu 2 Wochen zu bestrafen.


Bitte korrigiere mich, aber im Gesetz ist "ortsüblich" mit keinem Wort erwähnt.

Zitat:
Zitat von Rudy F Beitrag anzeigen
Außerdem gibt es ein Gesetz zur Sonn- und Feiertagsruhe.
Das interessiert mich nun. Welches wäre das bitteschön?
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Alt 09.12.2009, 21:31   #17
pong
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pong eine Nachricht über ICQ schicken
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Brauchst keine § zitieren, für sowas gibt es in erster Linie die Hausordnung, danach die Hausverwaltung und erst dann das auffahren von schwere Geschützen. Wenn ein einfaches Gespräch nichts bringt und auch die Hausverwaltung kein befriedigendes Ergebnis bringt -> 133 ... auch kurzfristig, immer ein Helfer, leider muss man auch denen hin und wieder auf die Füße steigen.

pong
____________________________________
\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug

Nicht klicken!


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Verplattet
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Alt 10.12.2009, 00:12   #18
barns
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Beiträge: 396

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Womit wir beim Punkt sind. Die Freunde(innen), welche unter 133 zu erreichen sind, können eben oft auch nicht mehr tun, als mit den Leuten zu sprechen, da oftmals die gesetzliche Grundlage fehlt, bzw. nicht zutreffend ist.

So sei mir ein kurzes Zitat der § erlaubt...
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Alt 10.12.2009, 00:27   #19
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Beiträge: 10.166

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Man kann das auch mit "massierten Auftreten" beruhigen!
ICh hatte einen netten Nachbarn über mir der gerne bis 4 Uhr früh feierte -mit bis zu 30 "familienmitglidern" -da haben sich die vom gegnüberliegenden Haus schon aufgeregt + Polizei-aber wenn die weg waren gings lustig weiter -da ich erst späterheimgekommen bin wars mir meistens "wurscht" bis es sich häufte!
Da auch meine ermahnungen nix nutzten-gingen wir einmal Läuten! Um 22 Uhr !
Wir : mein Freund und ich... und die herren "Smith&Wesson-Magnum 357 & Parraballum 357"---dann war:
Ich bis zu meinem auszug "guterrrr Freiinnnd"
Und es war leise-was auch das komplette vis avis Haus sehr begrüsste!
Und die Wachstube.....

Geändert von Baron (10.12.2009 um 00:35 Uhr).
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Alt 10.12.2009, 00:59   #20
Telcontar
Da BoJo
 
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Ort: Wenia / Ostarrîchi
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Beiträge: 731

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Bevor du mit polizei/anwalt/gericht drohst
Gespräch mit dem Nachbar suchen
Rechtschutzversicherung abschliesen (ist sowiso "pflicht" sagt mein "hausverstand" )
Aber gut nachdem die beiden optionen nicht vorhanden sind

Ich geh davon aus das die Wohnung in wien ist?
http://www.gebietsbetreuungen.wien.at/
Die wären die 1. anlaufstelle für solche fälle

Dann wäre die AK meine Nächste wahl.
http://wien.arbeiterkammer.at/bilder...Ratgeber05.pdf
(ab seite 14)

Du schreibst das ist eine Eigentumswohnung
auch da muss es eine Hausordnung geben und dort steht drinn wann gewaschen weden darf (6h durchwaschen ist aber keine belästigung)

solte das alles nicht funktionieren --> Polizei
der Polizist wird vor Ort entscheiden ob der Lärm angemessen (und daher ertragen werden muss) oder unangemessen ist
____________________________________
Homines sumus non dei
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