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Alt 01.11.2009, 10:11   #21
resterbornios
Veteran
 
Registriert seit: 15.07.2006
Beiträge: 241


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Zitat:
Zitat von fredf Beitrag anzeigen
Gesprächsmitschnitte ohne das die Parteien davon im Vorfeld in Kenntnis gesetzt werden sind in Österreich verboten, vor Gericht jedoch als Beweismittel zulässig.
mich hat auch keiner davon in kenntnis gesetzt (falls es mitgeschnitten worden sein sollte)
resterbornios ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2009, 14:06   #22
fredf
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Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023


Standard

Zitat:
Zitat von resterbornios Beitrag anzeigen
mich hat auch keiner davon in kenntnis gesetzt (falls es mitgeschnitten worden sein sollte)
Bei begründetem Verdacht ist es zulässig, aber nicht der generelle Mitschnitt aller Gespräche.
fredf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.11.2009, 09:41   #23
pong
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Alt 03.11.2009, 11:11   #24
resterbornios
Veteran
 
Registriert seit: 15.07.2006
Beiträge: 241


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habe email mit belanglosem inhalt bekommen wo nicht auf das thema eingegangen wurde.

habe noch mal zurückgeschrieben ich könnte mich nicht erinnern den vertrag verlängert zu haben, und ich hätte diesbezüglich gernen einen beweis, oder wenigstens ein schriftstück, da ich auch schriftl. nie etwas erhalten habe.

jetzt wurde ich angerufen, von einer "anonymen nummer"...

eine dame hat mich beim telefonat dann darauf hingewiesen dass wenn ich den vertrag (rückwirkend) kündigen will, - ich auch das "aktionsangebot" von a1 (15 € mindestumsatz) nicht nützen hätte dürfen und die 15 euro über die gesamte vertragslaufzeit zusätzlich zurückzuzahlen hätte.

hab mir den tarif jetzt noch mal genauer angesehen, es dürfte wirkl. so sein dass nach 24 monaten bei nicht-verlängerung die normale grundgebühr zu zahlen ist. was mich jedoch stört ist wie der vertrag verlängert wurde, wäre mir die verlängerung bewusst gewesen hätte ich schon damals sofort gekündigt.

bin gerade am überlegen es sein zu lassen, hab genug andere dinge um die ohren und keine lust mich jetzt wegen den € 30 großartig rumzustreiten. finds schlimm dass es sowas gibt (telefonische vertragsverlängerung) und man dann zu einem eigentlich neu abgeschlossenen vertrag scheinbar nicht mal ein schriftstück bekommen muss. das sind zwei faktoren die mich ärgern.

ich kann nur jedem in zukunft raten - wer bei a1 sein handy hat, vor ablauf der 24 monate schriftlich kündigen, dann kann man in sowas nicht reintappen.

Geändert von resterbornios (03.11.2009 um 11:36 Uhr).
resterbornios ist offline   Mit Zitat antworten
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